Drucksache - 1316/IV (neu)
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den entsprechenden Stellen dafür einzusetzen, dass Asylantragsteller und Sozialhilfeberechtigte bereits mit Antragstellung für den Berlin-Pass berechtigt sind, BVG-Fahrscheine zum Ermäßigungstarif zu erwerben.
Begründung:
Zwischen Antragstellung und Bescheidung der Berlin-Pässe verstreicht ein erheblicher Zeitraum, und die betreffenden Personen können sich in diesen Monaten keine BVG-Fahrscheine leisten.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 11. Mai 2015
Für die Fraktion der CDU
H i p p e M ö g l i n g
Für die SPD-Fraktion Für die GRÜNE-Fraktion Für die Piraten-Fraktion
Buchta Köhne/Schellenberg Lüders
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Die BVV hat in ihrer 38. Sitzung am 20.05.2015 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den entsprechenden Stellen dafür einzusetzen, dass Asylantragsteller und Sozialhilfeberechtigte bereits mit Antragstellung für den Berlin-Pass berechtigt sind, BVG-Fahrscheine zum Ermäßigungstarif zu erwerben.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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