Drucksache - 1229/IV  

 
 
Betreff: Sondermittel von Haushaltssperre ausnehmen!
Status:öffentlichAktenzeichen:779
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Buchta, Matz 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
18.02.2015 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsdringlichkeitsantrag vom 17.02.2015
2. Beschluss vom 18.02.2015
3. dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntisnahme vom 03.03.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Auflagen der Haushaltssperre so zu verändern, dass die Sondermittel der BVV von dieser ausgenommen werden.

 

Begründung:

 

Die bezirkliche Haushaltssperre hat das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf selbst verhängt. Eine Aufhebung bzw. Ausnahmen von der Haushaltssperre kann das Bezirksamt selbst verfügen.

 

Die Sondermittel der BVV sind in § 12 Abs. 2 Nr. 2 BezVwG gesetzlich verankert.

 

Sondermittel ermöglichen, für den Bezirk und seine Bürgerinnen und Bürger wichtige Projekte zu bezuschussen, die ohne diese Unterstützung nicht durchgeführt werden könnten. Die Unterstützung ist unabdingbar. Es ist für die Antragsteller nicht erklärbar, dass im Rahmen einer Haushaltssperre die geringen beantragten Unterstützungen nicht gewährt werden und dadurch das gesamte Projekt scheitern sollte.

 

In den letzten Jahren hat die BVV rund 50% der Sondermittel ausgegeben. Es trägt daher seit Jahren zur Haushaltswirtschaft bei.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 17. Februar 2015

 

 

Für die SPD-Fraktion

 

 

Buchta                            Matz

 

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Die BVV hat in ihrer 35. Sitzung am 18.02.2015 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Auflagen der Haushaltssperre so zu verändern, dass die Sondermittel der BVV von dieser ausgenommen werden.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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