Drucksache - 1210/IV  

 
 
Betreff: Missachtung der BVV durch Anordnung der Einschränkung der Nutzungen am Schlachtensee als Hundeauslaufgebiet!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Buchta, Klimas, Semler 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
18.02.2015 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsanfrage vom 09.02.2015

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

 

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass aktuell alle öffentlich zugänglichen Messwerte des LAGeSo zur Gewässerqualität der Steglitz-Zehlendorfer Badegewässer keinerlei Hinweise auf einen Anstieg der Verschmutzung liefern, sondern diese mit der höchsten Qualitätswertung „ausgezeichnet“ bewerten?

 

  1. Welche Beweggründe haben das Bezirksamt veranlasst, die jüngsten Ergebnisse der angeblich erfolgten gutachterlichen Prüfungen der Gewässerqualitäten von Grunewaldsee, Schlachtensee und Krumme Lanke, die nach öffentlicher Aussage des Bezirksamts der - unverhältnismäßigen - Entscheidung eines Hundeverbots an den Seen zugrunde liegen, den Bürgerinnen und Bürgern der BVV vorzuenthalten?

 

  1. Wann und auf welche Art und Weise hat das Bezirksamt, ggf. in Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Behörden, die Bürgerinnen und Bürger von Steglitz-Zehlendorf über das Badeverbot für Menschen im Grunewaldsee informiert, zumal die meistfrequentierten Zuwegungen zum Grunewaldsee im Bezirk liegen, und ist somit seiner gesetzlichen Pflicht nachgekommen, gesundheitlichen Schaden von den Bürgerinnen und Bürgern abzuwenden?

 

  1. Aus welchen Gründen hat das Bezirksamt kein transparentes Verfahren und einen vorherigen, ergebnisoffenen Dialog mit beispielsweise der BVV, Interessenverbänden oder Fachleuten (Tiermedizinern, Hygienetechniker, etc.) durchgeführt, bevor die Entscheidung für ein Hundeverbot gefällt wurde?

 

  1. Ist es zutreffend, dass im Vorfeld der Entscheidung keine Abstimmung mit dem Ordnungsamt stattgefunden hat, obwohl dieses für die Durchsetzung eines solchen Verbotes zuständig wäre?

 

  1. Wie viele Beschwerden lagen dem Bezirksamt in 2014 über Ordnungswidrigkeiten an Schlachtensee und Krumme Lanke vor, und übertreffen diese die aktuell mehr als 5.000 Bürgerinnen und Bürger mit und ohne Hund, die sich in einer Online-Petition gegen ein Hundeverbot an den Seen aussprechen?

 

  1. Wann und in welcher Form hat die zuständige Senatsverwaltung eine entsprechende Entscheidungsvorlage mitgezeichnet, und ist dem Bezirksamt bekannt, dass es sich dabei um einen formalisierten Verwaltungsakt handelt?
    Sofern es zu einer Mitzeichnung gekommen ist, kann das Bezirksamt diese Urkunde der BVV und der Öffentlichkeit – zumindest als Ablichtung – zur Kenntnis geben?

 

  1. Ist das Bezirksamt davon überzeugt, bis dato alles Machbare getan zu haben, um einem Hundeverbot an Schlachtensee und Krumme Lanke als ultima ratio entgegenzuwirken?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 09. Februar 2015

 

 

Für die SPD-Fraktion

 

 

Buchta                            Klimas                            Semler

 
 

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