Drucksache - 1120/IV
4. Begründung:
Der Bezirk ist nach § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) verpflichtet, nach Schluss des Haushaltsjahres eine besondere Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung unbeschadet der Entlastung durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung.
Auf der Grundlage der Globalsummenzuweisung nach § 26a Landeshaushaltsordnung (LHO) vermittelt die Bezirkshaushaltsrechnung einen Überblick über die entstandenen Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bei der Wahrnehmung von Bezirksaufgaben im Rahmen der Haushaltswirtschaft des Bezirks und weist nach, mit welchen Ergebnissen die Bezirksverwaltung insgesamt und in bestimmten Einzelfällen gewirtschaftet hat.
Die Bezirkshaushaltsrechnung umfasst nach Nr. 9 der Ausführungsvorschriften zu § 80 der Landeshaushaltsordnung (AV LHO)
- den kassenmäßigen Abschluss nach § 82 LHO, der den tatsächlichen Stand der Ausführung des Haushaltsplans am Ende des abgelaufenen Haushaltsjahres (Ist-Abschluss) zeigt,
- die Rechnungsübersicht (Tabelle 302), in der für jeden Einzelplan die Abschlussbeträge und die Ergebnisse ausgewiesen und aufgerechnet werden zu der Summe der Einzelpläne 31 bis 59 und
- die Rechnungen über die Einzelpläne 31 bis 59 (Tabelle 300), die in Kapitel untergliedert sind. Innerhalb der Kapitel werden die Abschlussbeträge der Titel zunächst für die Einnahmen, dann für die Ausgaben ausgewiesen. Für jedes Kapitel ist das Gesamtergebnis dargestellt.
Der Bezirkshaushaltsrechnung sind als Anlagen beizufügen
- eine Zusammenstellung der Vermögensteile - ausgenommen Grundvermögen-, untergliedert nach Vermögensobergruppen und Vermögensgruppen,
- eine Nachweisung der Kassenreste (Tabelle 320),
- eine Nachweisung der nicht abgewickelten Verwahrungen und Vorschüsse,
- eine Nachweisung der höheren und neuen Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan, untergliedert nach Einzelplänen (Tabelle 312),
- eine Nachweisung der aufgrund von Verpflichtungsermächtigungen (§ 38 Abs.1) vorgenommenen Festlegungen
- eine Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Ihre Begründung,
- eine Übersicht der auf Grund von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen vorgenommenen Festlegungen und ihre Begründung,
- eine Übersicht über das Rücklagevermögen,
- die Jahresabschlüsse der bezirklichen Betriebe, die nach § 26 Abs. 1 Satz 1 einen Wirtschaftsplan aufstellen.
Das Zahlenwerk der Bezirkshaushaltsrechnung liegt nicht in elektronischer Form vor, sondern besteht überwiegend aus den vorstehend genannten Ausdrucken der aus dem entsprechenden Modul des Haushaltsverfahrens erstellten Tabellen für die Rechnungslegung. Für die Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss erhält der Vorsitzende die Tabellen komplett in einfacher Ausfertigung (Ordner: Exemplar BVV). Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses erhalten zusätzlich jeweils eine Ausfertigung der Rechnungsnachweisung über die Einzelpläne 31 bis 59 (Tabelle 300) und der Kassenreste (Tabelle 320). Die Tabellen 300 und 320 werden darüber hinaus eingescannt und elektronisch zur Verfügung gestellt.
Grundlagen der Haushaltswirtschaft
Die Senatsverwaltung für Finanzen hat mit Schreiben vom 21.09.2012 den Bezirken die Fortschreibung der Globalsummen 2013 bekanntgegeben. Die Neuberechnung des Produktsummenbudgets (PSB) erfolgte dabei auf Basis des Jahresabschlusses der Kosten- und Leistungsrechnung 2011. Das Bezirksamt hat zur Anpassung an den fortgeschriebenen Finanzrahmen Änderungen an der von der Bezirksverordnetenversammlung und dem Abgeordnetenhaus beschlossenen Haushaltsplanung 2013 beschlossen und die Bezirksverordnetenversammlung im Rahmen einer Vorlage zur Kenntnisnahme (Drs. Nr. 0468/IV vom 12.02.2013) unterrichtet. Die Bezirksverordnetenversammlung hat in der 16. Sitzung am 20.03.2013 die Vorlage zur Kenntnis genommen.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 war mit einem Haushaltsvolumen von 484.491.900 EUR in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Der Haushaltsplan (Haupt- und Bezirksverwaltungen) ist wie folgt festgestellt worden:
Im Folgenden werden einige Hinweise zum Abschlussergebnis, den Mehrausgaben sowie zu den gemeinsam bewirtschafteten Personalausgaben gegeben:
Ergebnisse der Haushaltswirtschaft
Neben den haushaltsrechtlichen Regelungen in der Verfassung von Berlin und in der Landeshaushaltsordnung war für die Bewirtschaftung von Einnahmen und Ausgaben das Haushaltswirtschaftsrundschreiben 2013 - HWR 13 der Senatsverwaltung für Finanzen vom 20.12.2012 zu beachten.
Maßgeblich für den Abschluss der Bücher und der Vermögensnachweise sind insbesondere die Vorschriften des Teil IV - Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung - der Landeshaushaltsordnung (LHO) und die dazu erlassenen Ausführungsvorschriften und Regelungen:
Ist-Abschluss
Grundlage für den Ist-Abschluss ist die Buchung des kassenmäßigen Jahresabschlusses (Saldo: Ist-Einnahmen gegenüber Ist-Ausgaben) ohne Berücksichtigung der Einnahme- und Ausgabe-Haushaltsreste)
Mehrausgaben
Im Haushaltsjahr 2013 wurden folgende Arten höherer bzw. neuer Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan geleistet (die in Klammern genannten Schlüsselwerte finden sich auch in der Tabelle 300 in Spalte 13 bei den betroffenen Buchungsstellen):
Übersicht über die Verwendung der Personalmittel im Haushaltsjahr 2013
Grundsätzliches
Die im Bezirkshaushaltsplan in den Erläuterungen zu den Titeln 42201 und 42801 für planmäßige Dienstkräfte (Beamte und Tarifbeschäftigte) enthaltenen Einzelstellenpläne unterliegen einer Gesamtbindung durch den Stellenrahmen. Innerhalb des Stellenrahmens, der nicht überschritten werden darf, können die Stellen unter Beachtung der beamten- und laufbahnrechtlichen sowie der tariflichen Vorschriften den einzelnen Kapiteln nach dem jeweiligen Bedarf zugeordnet werden.
Planmäßige und Nichtplanmäßige Dienstkräfte (Titel 42201, 42801, 42811)
Bei der Erklärung der vorstehend dargestellten Abweichungen gegenüber den Ansätzen muss berücksichtigt werden, dass die gegenüber der Veranschlagung des Doppelhaushalts 2012/2013 fortgeschriebene Zuweisung der bezirklichen Globalsumme für das Haushaltsjahr 2013 und die in der Folge vom Bezirksamt beschlossenen veränderten Ausgabegrenzen der Abteilungen (Eckwerte) auch im Personalbereich Ansatzanpassungen notwendig machten, die insoweit Ausgangspunkt der Bewirtschaftung der Personalausgaben waren.
Die Personalwirtschaft war darüberhinaus von verschiedenen ausgabeerhöhenden Tatbeständen (Tarif- und Besoldungsanpassung, Versorgungslastenausgleich und Nachversicherung, Bundestagswahl und Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung, Höhergruppierung der Schulsekretäre/-innen, neue gesetzliche Aufgaben etc.) beeinflusst, die bei der Zuweisungsfortschreibung nicht bzw. nicht ausreichend berücksichtigt waren und daher durch nachträgliche Erhöhung der Bezirkszuweisung im Rahmen der Basiskorrektur in Höhe von insgesamt 2.263.899,00 € ausgeglichen wurden.
Zur Auflösung des Zentralen Personalüberhangmanagements (Stellenpool/ZeP) wurde das Ehemalige Zentrale Personalüberhangmanagement (EZeP) gegründet. Aus Kapitel 3390 wurden die Zahlungen an die dem Personalüberhang zugeordneten Dienstkräfte (vor)geleistet, die nicht mehr zum Zentralen Personalüberhangmanagement (ZeP) versetzt wurden, da sie z. B. wegen des Beginns der Freistellungsphase in der Altersteilzeit nicht mehr vermittelbar waren. Diese Ausgaben wurden vom EZeP voll erstattet. Bei der Ansatzbildung waren Merkansätze in Höhe von 1.000 € veranschlagt worden.
Die abweichende Besetzung von Beamtenplanstellen mit Tarifbeschäftigten führte zu Mehrausgaben bei den Vergütungs-Titeln 42801 und zu Einsparungen bei den Besoldungs-Titeln 42201, was z.B. in den Bereichen der allgemeinen sozialen Dienste des Sozialamtes (Kapitel 3910), der familienunterstützenden Hilfen des Jugendamtes (Kapitel 4040) oder im Gesundheitsamt (Kapitel 4110) deutlich zu erkennen ist.
Die Mehrausgaben bei Titel 42811 sind u.a. dadurch begründet, dass das Bezirksamt im Rahmen der Ansatzanpassung beschlossen hatte, im Wege befristeter Beschäftigungsverhältnisse in der Abteilung Immobilien und Verkehr zwei zusätzliche Technische Tarifbeschäftigte (EG 11 TV-L) für die Sicherung der Durchführung zusätzlicher Baumaßnahmen im Rahmen des Schulanlagensanierungsprogramms (SSP) einzustellen bzw. weiterzubeschäftigen. Des Weiteren führten die Personalkosten für die befristet einzustellenden Dienstkräfte in den Wahlämtern für die Bundestagswahl am 22.09.2013 und den Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung am 03.11.2013 in Höhe von 332.890,00 € zu Mehrausgaben gegenüber den Ansätzen.
Planmäßige Dienstkräfte - Fremdfinanzierung (Titel 42231 und 42830)
Diese beiden Titel sind bei Kapitel 3960 (Leistungen nach SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende) gebildet worden, um den Teil der Personalkosten abzubilden, die aus der Tätigkeit der bei der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter eingesetzten Dienstkräfte des Bezirks herrühren. Den Ausgaben stehen entsprechende Einnahmen (zuzüglich eines Verwaltungskostenanteils) bei Titel 23608 gegenüber.
Ausbildungsmittel (Titel 42221, 42821)
Für die Ausbildungsmittel gab es mit der Zuweisungsfortschreibung 2013 eine gegenüber der Veranschlagung veränderte Verausgabungsvorgabe (-leitlinie). Danach waren Mittel in Höhe von insgesamt 1.236.000 € zur Verausgabung vorzusehen. Diese Vorgabe wurde insgesamt um 48.699 € überschritten. Zur generellen Förderung von Ausbildung in der Berliner Verwaltung werden Mehr- und Minderausgaben gegenüber der Vorgabe im Rahmen der Basiskorrektur zur Realisierung eines solidarischen Finanzausgleichs ausgeglichen.
Sonstige gemeinsam bewirtschaftete Personalausgaben (Titel 42250, 42850, 44100)
Aus den Titeln 42250 und 42850 können unter bestimmten Voraussetzungen Prämien an aus-scheidewillige Dienstkräfte gezahlt werden, die nicht dem EZeP angehören. Entsprechende Anträge gab es im Jahr 2013 nicht.
Pauschale Mehr- bzw. Minderausgaben für Personalausgaben (Titel 46101, 46201)
Die bei den Kapiteln 3320 i.H.v. 453.000 EUR, 3330 i.H.v. 116.000 EUR und 3340 i.H.v. 100.000 EUR veranschlagten Pauschalen Minderausgaben wurden durch vorübergehend geltende Stellenbesetzungssperren in den entsprechenden Abteilungen erwirtschaftet und in folgender Aufteilung durch Einsparungen gegenüber den Ansätzen titelkonkret belegt: 4040/42201 i.H.v. 453.000 EUR; 3520/42801 i.H.v. 81.173,47 EUR, 3302/42201 i.H.v. 28.787,75 EUR, 3301/42201 i.H.v. 6.038,78 EUR; 4631/42201 i.H.v. 100.000 EUR.
Die bei Kapitel 5950 i.H.v. 300.000 EUR veranschlagten Personalausgaben wurden durch Minderausgaben im Rahmen von Stellennachbesetzungen im gesamten Bezirkshaushalt erwirtschaftet und bei 4040/42201 titelkonkret belegt.
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Die Vorlage wurde am 21.09.2015 in der 21. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 10 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.
Dr. Wein Amtierende Ausschussvorsitzende
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Die BVV hat in ihrer 42. Sitzung am 21.10.2015 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirkshaushaltsrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2013 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) genehmigt. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 weist einen Überschuss von 189.576,22 EUR aus.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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