Drucksache - 1065/IV
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Ich frage das Bezirksamt:
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 6. Oktober 2014
Bernhard Lücke
Antwort des Bezirksamts:
Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,
die o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Wenn es überhaupt Gespräche zwischen Berlin und Brandenburg zur Erweiterung der Knesebeckbrücke gibt, so wurden sie bisher nicht mit dem Bezirk geführt. Auch gehen dem Bezirk keine Protokolle etc. über derartige Gespräche zu. Deshalb kann Ihnen das Bezirksamt auch nicht sagen, in welchem Stand sich diese Gespräche befinden. Eine Nachfrage beim zuständigen Baulastträger der Brücke, der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, hat ergeben, dass dort erst mittelfristig geplant ist, die Knesebeckbrücke durch einen Neubau zu ersetzen. Deshalb werden zz. noch keinerlei konkrete Überlegungen für einen Ersatzbau der Knesebeckbrücke angestellt, die mit anderen Verwaltungen abzustimmen wären.
Der Teltower Damm gehört in ganzer Länge dem übergeordneten Straßennetz Berlins an. Nach Nr. 10 (4) ZustKat AZG ist die „Planung der Hauptverkehrsstraßen mit vorwiegend überbezirklicher Funktion“ Angelegenheit der Hauptverwaltung. D.h., die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt müsste dem Bezirksamt im Falle einer geplanten Änderung an der Straße mitteilen, welchen Querschnitt die neue Straße erhalten soll. Ggf. wäre auch noch das Planungsrecht an diese Vorgabe anzupassen. Der Bau der Straße läge dann wieder in der Zuständigkeit des Bezirks. Da bisher weder eine Ausbauabsicht bekannt ist noch eine Baumaßnahme in die Finanzplanung eingestellt wurde, sind noch keine Überlegungen zu einem neuen Querschnitt im Teltower Damm angestellt worden.
Der Querschnitt im südlichen Teltower Damm reicht derzeit für die Anlage von Radwegen nicht aus. Deshalb wurde in weiten Bereichen der vorhandene Gehweg durch Zeichen 239 StVO „Sonderweg Fußgänger“ mit dem Zusatzzeichen 1022-10 StVO „Radfahrer frei“ für die Benutzung durch Radfahrer frei gegeben. Dies gilt in Fahrtrichtung Süd für die gesamte Strecke von Kleinmachnower Weg bis kurz vor Knesebeckbrücke. In Fahrtrichtung Nord ist das Radfahren auf dem Gehweg gemäß zuvor genannter Regelung von kurz hinter der Knesebeckbrücke bis kurz hinter der Einmündung Alt-Schönow zugelassen. Danach wird der Gehweg auf der östlichen Seite des Teltower Dammes so schmal, dass die Radfahrer mit einer Abfahrt auf die Fahrbahn des Teltower Dammes gelenkt werden und dort - durch eine auf der Fahrbahn markierte unterbrochene Linie geschützt - bis zum Beeskowdamm geführt werden. Allen Radfahrern steht jedoch auch frei, auf dem gesamten Abschnitt des Teltower Dammes die Fahrbahn zu benutzen. An den Ausfahrten von den Märkten gelten die üblichen und bewährten Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung. § 10 StVO lautet auszugsweise: „Wer aus einem Grundstück … auf die Straße … einfahren … will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist;…“ Auch beim Einfahren auf die Parkplätze der Märkte gelten die üblichen und bewährten Regelungen des § 9 der Straßenverkehrs-Ordnung. § 9 Abs. 5 lautet auszugsweise: „Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück … darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist;…“
Mit freundlichen Grüßen
Christa Markl-Vieto Bezirksstadträtin
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