Drucksache - 0984/IV  

 
 
Betreff: Ungehinderte öffentliche Durchwegung der "Grünen Mitte" auf dem "Parks Range"-Gelände in Lichterfelde-Süd
Status:öffentlichAktenzeichen:666
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-, CDU- und Piraten-Fraktion 
Verfasser:Buchta, Hippe, Lüders 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
18.06.2014 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Stadtplanungsausschuss Empfehlung
08.07.2014 
32. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses vertagt   
09.09.2014 
33. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
17.09.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsdringlichkeitsantrag vom 16.06.2014
2. BE Stapl vom 09.09.2014
3. Beschluss vom 17.09.2014
4. Vorlage zur Kennntnisnahme vom 14.03.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, für das als „Parks Range“ bezeichnete Gelände in Lichterfelde-Süd, das sich im Eigentum der GROTH Gruppe befindet, im zukünftigen Bebauungsplan eine öffentliche Durchwegung festzusetzen, durch die ein ungehinderter Zugang für die Bürgerinnen und Bürger ermöglicht wird.

 

Begründung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf unterstützt die Pläne der GROTH Gruppe, das Gelände in Lichterfelde-Süd, das als „Parks-Range“ bezeichnet wird, mit einem neuen Stadtteil zu bebauen.

 

Dabei stehen die Wohnbebauung auf einer Fläche von bis zu 39 ha und die erforderliche Infrastruktur auf den Flächen – wie im Masterplan des Bezirksamtes vorgesehen – im Vordergrund.

 

Die sogenannte „Grüne Mitte“ soll der Bevölkerung als Natur- und Erholungsgebiet mit einer öffentlich jederzeit nutzbaren Durchwegung dienen. Dieses Ziel wird im Bebauungsplan festgesetzt. Im Bereich Lichterfelde-Süd besteht bereits heute schon ein großer Bedarf nach zusätzlichen Natur- und Erholungsgebieten sowie Sport- und Freizeitflächen.

 

Der Naturschutz muss im Bebauungsplan angemessen berücksichtigt werden, indem z. B. besonders schützenswerte Bereiche auch als nicht zugänglich gestaltet werden können.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 16. Juni 2014

 

 

Für die SPD-FraktionFür die CDU-FraktionFür die Piraten-Fraktion

 

BuchtaHippeLüders

 

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Der Antrag wurde am 09.09.2014 in der 33. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 9 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 4 Enthaltungen angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 30. Sitzung am 17.09.2014 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, für das als „Parks Range“ bezeichnete Gelände in Lichterfelde-Süd, das sich im Eigentum der GROTH Gruppe befindet, im zukünftigen Bebauungsplan eine öffentliche Durchwegung festzusetzen, durch die ein ungehinderter Zugang für die Bürgerinnen und Bürger ermöglicht wird.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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