Drucksache - 0759/IV  

 
 
Betreff: Besetzung der Stelle des Antikorruptionsbeauftragten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete/rBezirksverordnete/r
Verfasser:Krohm 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
13.11.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsanfrage vom 11.11.2013
2. Schriftliche Beantwortung vom 14.11.2013

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wann wird die Stelle des Antikorruptionsbeauftragten wieder neu besetzt?

 

  1. Welche Stelle bearbeitet vorübergehend diese Aufgaben?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 11.11.2013

 

 

 

Renate Krohm

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrte Frau Krohm,

 

der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung entsprechend, beantworte ich die in der Sitzung vom 13.11.2013 aus Zeitgründen nicht mehr mündlich debattierte kleine Anfrage wie folgt schriftlich:

 

Zu 1. Wann wird die Stelle des Antikorruptionsbeauftragten wieder neu besetzt?

 

Die Fragestellung legt die Möglichkeit nahe, die Stelle des Antikorruptionsbeauftragten in ihrer bisherigen Ausgestaltung erneut zu besetzen. Dieses wäre jedoch nicht sachgerecht.

 

Die im Bezirksamt bislang existierende Konstellation einer Personalunion von Datenschutz- und Antikorruptionsbeauftragten hat sich vor dem Hintergrund möglicher Interessenkonflikte beider Aufgabengebiete in einigen Bereichen als problematisch erwiesen. Daher werden derzeit im Amt die strukturellen Voraussetzungen geschaffen, um in beiden Aufgabenbereichen eine optimale Arbeit zu gewährleisten. Hinsichtlich des Datenschutzes ist dies durch die Bestellung des Beauftragten sowie des stellvertretenden Beauftragten für den Datenschutz bereits geschehen. Im Bereich des Korruptionsschutzes stehen die Vorbereitungen kurz vor dem Abschluss, um in einer der kommenden Sitzungen des Bezirksamtes einen Beschluss über die Benennung einer oder eines Beauftragten für Korruptionsschutz fassen zu können.

 

Auch wenn die Fragestellung dies nahelegt: In Sachen Korruptionsschutz ist das Bezirksamt auch in der vergangenen Zeit keineswegs untätig geblieben. Es wurde bereits eine Vielzahl von Maßnahmen gegen Korruption und vergleichbare Delikte getroffen. Als einer der Kernpunkte dieser Maßnahmen steht eine unabhängige Ombudsperson als Ansprechpartnerin für alle zur Verfügung, die den Verdacht von Korruption, Betrug und vergleichbaren (wirtschaftskriminellen) Delikten äußern möchten. Nicht nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch Bürgerinnen und Bürger sowie Vertragspartnerinnen und Vertragspartner des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf können also bereits jetzt Hinweise geben.

 

Zu 2. Welche Stelle bearbeitet vorübergehend diese Aufgaben?

 

Sofern die Belange des Korruptionsschutzes derzeit nicht durch die Ombudsperson wahrgenommen werden, übernimmt der Leiter des bezirklichen Rechtsamtes derzeit die anfallenden Aufgaben.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Norbert Kopp

Bezirksbürgermeister

 
 

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