Drucksache - 0696/IV
3. Die Bezirksverordnetenversammlung wählt gemäß § 35 Absatz 5 Ziffer 2 AG KJHG ab sofort für die IV. Wahlperiode der BVV Steglitz – Zehlendorf ein stimmberechtigtes ordentliches Mitglied (Bürgerdeputierten) in den Jugendhilfeausschuss.
Mit Ablauf des 31.05.2013 hat das stimmberechtigte ordentliche Mitglied Herr Lobbedey sein Amt niedergelegt.
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Die BVV hat in ihrer 21. Sitzung am 16.10.2013 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung wählt gemäß § 35 Absatz 5 Ziffer 2 AG KJHG ab sofort für die IV. Wahlperiode der BVV Steglitz – Zehlendorf ein stimmberechtigtes ordentliches Mitglied (Bürgerdeputierten) in den Jugendhilfeausschuss.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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