Drucksache - 0660/IV
Ich frage das Bezirksamt:
1. Auf welcher Grundlage erfolgte die Fällung der Buche sowie der Kiefern auf dem o. g. Grundstück?
2. Handelt es sich bei dem Garten auf dem o. g. Grundstück um ein Naturdenkmal, und ist dieses durch die Aktivitäten des neuen Eigentümers in Gefahr?
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 9. September 2013
David Eckel
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