Drucksache - 0609/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird als Mitglied der Trägerversammlung ersucht, der Bezirksverordnetenversammlung vierteljährlich über die Arbeit des Jobcenters Berlin Steglitz-Zehlendorf schriftlich zu folgenden Fragen bzw. Themen zu berichten:
Zu den entsprechenden Schwerpunkten sind jeweils Aussagen zu treffen über:
- Anzahl der Maßnahmeteilnehmer/Innen bzw. Betroffenen, - den Anteil der Frauen, - die geplanten Ausgaben je Titel und den Stand der Verausgabung zum jeweiligen
Spezifische statistische Daten sind über die Leistungen der Unterkunft, die Anzahl der Widersprüche, Klagen sowie Rechtsschutz zu berichten.
Begründung:
Die Rechtsänderungen ab 01.01.2011 im SGB II und die Neuordnung des JobCenters zur gemeinsamen Einrichtung erhöht die Verantwortung des kommunalen Trägers in der Trägerversammlung, mit Auswirkungen auf unterschiedliche Bereiche der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Gesundheitspolitik. Die BVV wünscht eine regelmäßige, vierteljährliche, schriftliche Berichterstattung über die Planungen, Entscheidungen und Ergebnisse der gemeinsamen Einrichtung (gE) im genannten Zeitraum. Hierbei sind auf die Erfahrungen des JobCenters Pankow und der BVV Pankow zurückzugreifen (Drs. VI-1214).
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10. Juni 2013
Für die Fraktion der SPD
Buchta Kölsch
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Der Antrag wurde am 15.08.2013 in der 15. Sitzung des Sozialausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 15 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Die CDU-Fraktion, die GRÜNE-Fraktion und die Piraten-Fraktion sind dem Antrag beigetreten.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Kölsch Ausschussvorsitzende
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Die BVV hat in ihrer 20. Sitzung am 18.09.2013 beschlossen:
Das Bezirksamt wird als Mitglied der Trägerversammlung ersucht, der Bezirksverordnetenversammlung vierteljährlich über die Arbeit des Jobcenters Berlin Steglitz-Zehlendorf schriftlich zu folgenden Fragen bzw. Themen zu berichten:
Zu den entsprechenden Schwerpunkten sind jeweils Aussagen zu treffen über:
- Anzahl der Maßnahmeteilnehmer/Innen bzw. Betroffenen, - den Anteil der Frauen, - die geplanten Ausgaben je Titel und den Stand der Verausgabung zum jeweiligen
Spezifische statistische Daten sind über die Leistungen der Unterkunft, die Anzahl der Widersprüche, Klagen sowie Rechtsschutz zu berichten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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