Drucksache - 0586/IV
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Vergabe von bezirklichen Flächen zu Werbezwecken Tabakwerbung nicht mehr zuzulassen. Der BVV ist bis zum 31.12.2013 zu berichten.
Begründung:
Seit März 2005 ist das Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) als deutsches Recht in Kraft getreten. Das Ziel des FCTC ist es, "heutige und künftige Generationen vor den verheerenden gesundheitlichen, gesellschaftlichen, umweltrelevanten und wirtschaftlichen Folgen des Tabakkonsums und des Passivrauchens zu schützen". Dennoch sind wesentliche Verpflichtungen des Übereinkommens, wie etwa zur Tabakwerbung, in Deutschland nicht bzw. nicht hinreichend umgesetzt. Der Bezirk kann hier mit gutem Beispiel vorangehen.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10.06.2013
Für die Piraten-Fraktion
Eric Lüders Georg Boroviczény
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In der 20. Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 13.08.2013 sind die CDU-Fraktion und die GRÜNE-Fraktion dem Antrag beigetreten.
Der Antrag wurde vertagt.
Hippe Ausschussvorsitzender
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Der Antrag wurde am 10.09.2013 in der 21. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Vergabe von bezirklichen Flächen zu Werbezwecken Tabakwerbung nicht mehr zuzulassen.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 11 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 3 Enthaltungen angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 20. Sitzung am 18.09.2013 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Vergabe von bezirklichen Flächen zu Werbezwecken Tabakwerbung nicht mehr zuzulassen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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