Drucksache - 0454/IV (neu)  

 
 
Betreff: JobCenter - Veröffentlichung von Telefonnummern und eMail-Adressen
Status:öffentlichAktenzeichen:277
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:1. Buchta, Kölsch, Matz
2. Hippe, Köhne, Lüders
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
20.02.2013 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 11.02.2013
2. Beitritt CDU-, GRÜNE- und Piraten-Fraktion vom 19.02.2013
3. Beschluss vom 20.02.2013
4. dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 17.12.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass für die Kunden vom JobCenter Steglitz-Zehlendorf die personenbezogene Diensttelefonnummer (Durchwahl) und Mailadresse des zuständigen Sachbearbeiters auf den Bescheiden, Einladungen oder sonstiger Korrespondenz angegeben wird.

 

Begründung:

 

Das Verwaltungsgericht Leipzig (Az. 5 K 981/11) hat am 10.01.2013 entschieden, dass für die Bürgerinnen und Bürger ein umfassender Informationsanspruch gegenüber der Verwaltung besteht, soweit keine Sicherheits- oder Datenschutzgründe dagegen sprechen.

 

Die Entscheidung ist auf JobCenter in Bundesländern anwendbar, in denen es ein Landes-informationsfreiheitsgesetz (IFG) gibt. Das ist in Berlin der Fall.

 

Die Diensttelefonnummern einer Behörde unterliegen nach dem IFG nicht dem persönlichen Datenschutz der einzelnen Verwaltungsmitarbeiter.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 11. Februar 2013

 

 

Für die Fraktion der SPD

 

 

Buchta      Kölsch      Matz

 

 

 

Für die CDU-Fraktion                            Für die GRÜNE-Fraktion                            Für die Piraten-Fraktion

 

 

Hippe                                                        Köhne                                                                      Lüders

 

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Die BVV hat in ihrer 15. Sitzung am 20.02.2013 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass für die Kunden vom JobCenter Steglitz-Zehlendorf die personenbezogene Diensttelefonnummer (Durchwahl) und Mailadresse des zuständigen Sachbearbeiters auf den Bescheiden, Einladungen oder sonstiger Korrespondenz angegeben wird.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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