Drucksache - 0425/IV
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Zur Erreichung der Klimaziele, zur Senkung des Lärms und des Feinstaubs und zur Erhöhung unserer Sicherheit wird das Bezirksamt aufgefordert, die folgenden drei Projekte im Wege der eigenen Zuständigkeit oder in Zusammenarbeit mit anderen Behörden durchzusetzen: Tempo 30 in der Grunewaldstraße und in der Lepsiusstraße Die Verlängerung des Fahrradstreifens von der Grunewaldstraße bis zur Schloßstraße Ein durchgehender Fahrradweg in der Schildhornstraße vom Breitenbachplatz bis zur Schloßstraße.
Begründung für Tempo 30 in der Grunewaldstraße Die derzeitigen Lärmemissionen durch den Fahrzeugverkehr sind in dieser dicht bebauten Wohnstraße massiv zu senken, was nur mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 zu erreichen ist. Diese Forderung folgt auch dem Aktionsplan zum Konzeptgebiet Steglitz der Lärmminderungsplanung für Berlin (Jahr 2008, Pkt. 6.3.2), in dem geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen zur Senkung des Lärmpegels um 1,5 db (A) für die Grunewaldstraße angezeigt werden. Weiter wird die Grunewaldstraße von zahlreichen Radfahrern, auch von Kindern mit Rad beispielsweise zur Rothenburg- und zur Kantschule, zum Fichtenberg- und zum Paulsengymnasium und von vielen Studenten zur FU Berlin, befahren. Oft weichen diese aufgrund der hohen Geschwindigkeiten und des knappen Überholverhaltens der Autofahrer auf den ohnehin zu engen Gehweg aus, und es kommt zu Konfliktsituationen mit Fußgängern. Zur Erhöhung der aktiven und passiven Sicherheit der Radfahrer, zur Erhöhung der Attraktivität und damit zur Förderung des Fahrradverkehrs auch im Sinne der Berliner Klimaziele, ist eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 erforderlich. Mit der Geschwindigkeitsreduzierung wird auch schweren Unfällen vorgebeugt, denn bei Tempo 30 hat der Fußgänger 70% Überlebenschance, bei Tempo 50 nur 20%. (Quelle: Faltblatt „Sichere Schulwege“ der Berliner Ordnungsämter).
Begründung für Tempo 30 in der Lepsiusstraße Die Sicherheit bei der Querung der Straße an den Kreuzungspunkten Ahorn-, Forst-, Herder-, Muthesius Straße ist für Fußgänger, vor allem für Kinder zu erhöhen, da dies die Wege zu den Kitas Ahörnchen, Happy Kids, Kita-Forststraße, der Dunant-Schule und des Paulsen-Gymnasium sind. Mit der Geschwindigkeitsreduzierung wird schweren Unfällen vorgebeugt, denn bei Tempo 30 hat der Fußgänger 70% Überlebenschance, bei Tempo 50 nur 20%. (Quelle: Faltblatt „ Sichere Schulwege“ der Berliner Ordnungsämter). Weiter sind die derzeitigen Lärmemissionen durch den Fahrzeugverkehr in dieser dicht bebauten Wohnstraße massiv zu senken, was nur mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 zu erreichen ist. Diese Forderung folgt auch dem Aktionsplan zum Konzeptgebiet Steglitz der Lärmminderungsplanung für Berlin (Jahr 2008, Pkt. 6.3.5), in dem geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen zur Senkung des Lärmpegels um 6 db (A) für die Lepsiusstraße angezeigt werden. Die Lepsiusstraße wird immer zahlreicher von Radfahrern, auch von Kindern mit Rad beispielsweise zur Dunantschule und zum Paulsen-Gymnasium, befahren. Oft weichen diese aufgrund der hohen Geschwindigkeiten und des knappen Überholverhaltens der Autofahrer auf den ohnehin zu engen Gehweg aus, und es kommt zu Konfliktsituationen mit Fußgängern. Zur Erhöhung der aktiven und passiven Sicherheit der Radfahrer, zur Erhöhung der Attraktivität und damit zur Förderung des Fahrradverkehrs auch im Sinne der Berliner Klimaziele, ist eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 erforderlich.
Begründung für die Verlängerung des Fahrradstreifens von der Grunewaldstraße bis zur Schloßstraße Die Grunewaldstraße wird immer zahlreicher von Radfahrern, auch von Kindern mit Rad beispielsweise zur Rothenburg- und zur Kantschule, zum Rothenburggymnasium und von vielen Studenten zur FU Berlin, befahren. Oft weichen diese aber aufgrund der hohen Geschwindigkeiten und des knappen Überholverhaltens der Autofahrer auf den ohnehin zu engen Gehweg aus, und es kommt zu Konfliktsituationen mit Fußgängern. Zur Erhöhung der aktiven und passiven Sicherheit der Radfahrer ist die Verlängerung des Fahrradstreifens erforderlich. Diese Forderung folgt auch dem Aktionsplan zum Konzeptgebiet Steglitz der Lärmminderungsplanung für Berlin (Jahr 2008, Pkt. 6.3.2), in dem geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen (z.B. Fahrradstreifen) zur Senkung des Lärmpegels um 1,5 db (A) für die Grunewaldstraße angezeigt werden. Die Attraktivität der Benutzung des Fahrrades wird insgesamt in dieser Straße gesteigert und damit auch die Förderung des Fahrradverkehrs im Sinne der Berliner Klimaziele erreicht. Da der Fahrradstreifen ohnehin bereits in weiten Teilen der Grunewaldstraße vorhanden ist, erfolgt nur ein logischer Lückenschluss. Der mit dem Lückenschluss einhergehende Rückbau von Abbiegespuren (Rothenburg-, Lepsiusstraße) ist hinnehmbar, da gerade dieser Fahrzeugabbiegeverkehr immer mehr durch Radfahrer ersetzt wird. Außerdem geht mit der beantragten Realisierung von Tempo 30 in der Lepsiusstraße eine Verringerung des Fahrzeugverkehrs einher; damit ist diese Abbiegespur nicht mehr zwingend erforderlich.
Begründung für einen durchgehenden Fahrradweg in der Schildhornstraße vom Breitenbachplatz bis zur Schloßstraße Die Schildhornstraße wird immer zahlreicher von Radfahrern, auch von Kindern mit Rad beispielsweise zu Kitas (Schildhornstr. 89, Kita der Patmosgemeinde) und zu Schulen (Dunantschule, Paulsen-Gymnasium) befahren. Oft weichen diese aber auf den ohnehin zu engen Gehweg aus, und es kommt zu Konfliktsituationen mit Fußgängern. Zur Erhöhung der aktiven und passiven Sicherheit der Radfahrer ist die Einrichtung eines Fahrradstreifens erforderlich. Neben dem Sicherheitsaspekt erfordern auch die Feinstaub- und Lärmüberschreitungen in der Schildhornstraße Handlungsbedarf. Entsprechend dem Aktionsplan der Lärmminderungsplanung für Berlin (2008) sollen zur flächenhaften Förderung des Radverkehrs Radverkehrsanlagen möglichst an allen Hauptverkehrsstraßen, deren Verkehrsbelastungen dies erfordern, angeboten werden. Gerade die Schildhornstraße ist immer noch führend bei Überschreitungen der Feinstaub- und Lärmwerte. Aus diesem Grund besteht Handlungsbedarf zur Reduktion. Mit dem Angebot eines Fahrradstreifens wird ein weiterer Schritt zur Reduktion der Feinstaub- und Lärmwerte getan. Weiter wird mit einem Fahrradstreifen die Attraktivität zur Benutzung des Fahrrades in der Schildhornstraße gesteigert und die Förderung des Fahrradverkehrs im Sinne der Berliner Klimaziele erreicht. Eine Behinderung des Fahrzeugverkehrs ist nicht gegeben, da der Fahrradangebotsstreifen auch von Fahrzeugen befahren werden kann und durch die vorhandene Tempo 30-Regelung der Fahrzeugverkehr annähernd dieselbe Geschwindigkeit wie der Radverkehr aufweist.
Kontaktpersonen der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Einwohnerantrags: Steffen Philipp Alexander Böhmer Kurt Lindner
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 18.12.2012
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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Der Antrag wurde am 05.02.2013 in der 13. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung beraten und wie folgt geändert:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Zur Erreichung der Klimaziele, zur Senkung des Lärms und des Feinstaubs und zur Erhöhung unserer Sicherheit wird das Bezirksamt aufgefordert, die folgenden vier Projekte im Wege der eigenen Zuständigkeit oder in Zusammenarbeit mit anderen Behörden durchzusetzen bzw. prüfen zu lassen:
Tempo 30 in der Lepsiusstraße über Markelstraße, Maßmannstraße bis zur Laubacher Straße, Tempo 30 in der Grunewaldstraße prüfen zu lassen, die Verlängerung des Fahrradangebotsstreifens von der Grunewaldstraße bis zur Schloßstraße zu prüfen, einen durchgehenden Fahrradangebotsstreifen in der Schildhornstraße vom Breitenbachplatz bis zur Schloßstraße zu prüfen.“
Außerdem wurde der Betreff geändert von „Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Grunewaldstraße und in der Lepsiusstraße sowie eines Fahrradstreifens in der Grunewaldstraße und in der Schildhornstraße“ in „Einrichtung Tempo 30 in der Grunewaldstraße und in der Lepsiusstraße und eines Fahrradangebotsstreifens in der Grunewaldstraße und in der Schildhornstraße.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 15 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Wilhelm Stellv. Ausschussvorsitzender
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Der Antrag in der geänderten Fassung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung wurde am 07.02.2013 in der 20. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 15. Sitzung am 20.02.2013 beschlossen:
Zur Erreichung der Klimaziele, zur Senkung des Lärms und des Feinstaubs und zur Erhöhung unserer Sicherheit wird das Bezirksamt aufgefordert, die folgenden vier Projekte im Wege der eigenen Zuständigkeit oder in Zusammenarbeit mit anderen Behörden durchzusetzen bzw. prüfen zu lassen:
Tempo 30 in der Lepsiusstraße über Markelstraße, Maßmannstraße bis zur Laubacher Straße, Tempo 30 in der Grunewaldstraße prüfen zu lassen, die Verlängerung des Fahrradangebotsstreifens von der Grunewaldstraße bis zur Schloßstraße zu prüfen, einen durchgehenden Fahrradangebotsstreifen in der Schildhornstraße vom Breitenbachplatz bis zur Schloßstraße zu prüfen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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