Drucksache - 0353/IV
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Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie lange haben die Dreharbeiten am 08.09.2012 in der Trauerhalle auf dem Waldfriedhof Zehlendorf gedauert? (incl. Auf- und Abbau)
2. Wer zeichnet im Bezirksamt für die Genehmigung, Vertragsgestaltung, Nutzungsgebühren, etc. von Dreharbeiten verantwortlich?
3. Gibt es einen Gebührenkatalog für die Nutzung von öffentlichen Gebäuden, Plätzen, Straßenland, etc. für Dreharbeiten? Wenn ja, wie hoch beträgt demnach die Nutzungsgebühr für obige Dreharbeiten? Wenn nein, wie und nach welchen Kriterien werden die Gebühren ausgehandelt?
4. Gibt es eine Differenz über die in Rechnung gestellte Nutzungsgebühr und der tatsächlichen gezahlten Gebühr für die Dreharbeiten vom 08.09.2012? Wenn ja, was sind die Gründe für die Entscheidung und wer hat die zu verantworten?
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 15.10.2012
Norbert Buchta
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