Drucksache - 0312/IV
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass die behördlich festgestellten Straßenschäden am Munsterdamm 22 bis 52 und 17 bis 51 so schnell wie möglich behoben werden.
Begründung:
Der Munsterdamm ist eine Hauptstraße mit einer wichtigen Nord-Südverbindung in Südende und spielt eine wichtige regionale und überregionale Rolle.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 11. September 2012
Für die Fraktion der CDU
H i p p e W i l h e l m
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Der Antrag wurde am 18.10.2012 in der 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung beraten und bei einer Abstimmung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Dr. Kersten Stellv. Ausschussvorsitzende
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Der Antrag wurde am 29.11.2012 in der 18. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.
Buchta Ausschussvorsitzender
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