Drucksache - 0295/IV
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Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
1. Ist es zutreffend, dass die Bebauung des Sondergebiets gegenwärtig zu einem Teil auf Flächen des Landes Berlin erfolgt?
2. Ist es zutreffend, dass die Stofanel AG und deren Vorhabenträger den Ankauf des Grünstreifens an der Clayallee (Flurstück 98) abgelehnt haben, bzw. kein Kaufangebot dort eingereicht haben, da diesen der von einem Gutachter ermittelte Kaufpreis zu hoch erschien?
3. Wenn ja, wie hat die Stofanel AG dieses absprachewidrige Verhalten begründet?
4. Ist es zutreffend, dass der städtebauliche Vertrag mit der Stofanel AG bzw. deren Vorhabenträger zwar eine Verpflichtung des Landes Berlin zum Verkauf des Grünstreifens entlang der Clayallee (Flurstück 98) an die Vorhabenträger enthält, aber keine Ankaufverpflichtung für diese als Bedingung für die vorzeitige Planreife und die Erteilung der Baugenehmigung?
5. Aus welchen Gründen wurden die Rücktrittsrechte im städtebaulichen Vertrag lediglich an den Beginn der Bebauung durch die Stofanel AG, nicht aber an den Erwerb des Grünstreifens an der Clayallee geknüpft?
6. Wie gedenkt das Bezirksamt mit dieser Situation jetzt umzugehen?
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10. September 2012
Für die Fraktion der SPD
Buchta Semler
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