Drucksache - 0200/IV  

 
 
Betreff: Transparente Vergabeverfahren bei jeder Auftragsgröße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete/rBezirksverordnete/r
Verfasser:Klimas 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
23.05.2012 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsanfrage vom 14.05.2012
2. Schriftl. Beantwortung vom 11.07.2012

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.       Trifft es zu, dass das BA bis zum heutigen Tag Aufträge an externe Dienstleister vergibt, ohne dass ein schriftlicher Vertrag vorliegt?

 

2.       Wenn ja, um wie viele handelt es sich und welche Aufträge / Dienstleistungen sind dies genau (ggf. bitte auflisten, inkl. Höhe der Auftragssumme)?

 

3.       Wenn ja, auf welche Weise wird gewährleistet, dass der Auftragnehmer seinen Auftrag ordnungsgemäß erfüllt?

 

4.       Falls nein, wann und auf welche Anweisung hin wurde diese Vorgehensweise
– auch bei geringem Auftragsvolumen – eingestellt?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 14. Mai 2012

 

Mirko Klimas

 

 

 

Antwort des Bezirksamts

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

aufgrund des Umfangs der Fragestellung waren alle Ämter und Serviceeinheiten sowie Beauftragten abzufragen. Für die eingeräumte Fristverlängerung bedanke ich mich. Die oben genannte Kleine Anfrage beantworte ich nach Stellungnahme aller Ämter, Serviceeinheiten und Beauftragten wie folgt:

 

1.              Trifft es zu, dass das BA bis zum heutigen Tag Aufträge an externe Dienstleister vergibt, ohne dass ein schriftlicher Vertrag vorliegt?

Es trifft zu, dass im Rahmen der Regelungen der LHO und des Vergaberechts Dienstleistungen in Einzelfällen mündlich erteilt werden.

 

2.              Wenn ja, um wie viele handelt es sich und welche Aufträge/Dienstleistungen sind dies genau (ggf. bitte auflisten, inkl. Höhe der Auftragssumme)?

Im Amt für Weiterbildung und Kultur und im Schul- und Sportamt werden Aufträge im Notfall mündlich erteilt, wenn ein ordentliches Vergabeverfahren aufgrund der besonderen Dringlichkeit nicht durchgeführt werden kann.

Im Amt für Weiterbildung und Kultur wurden insgesamt vom 01.01.2012 bis zum 14.06.2012 elf Aufträge (Arbeiten im Bereich: Sanitär, Glaserei, Heizung, Jalousie, Schlüsseldienst und Elektro) erteilt. Im Schul- und Hortbereich werden für den Kleinbedarf, nach Abstimmung mit dem Schulamt, durch das Schulpersonal auch Direkteinkäufe auf Rechnung getätigt. Der Auftragswert darf 150 Euro nicht übersteigen.

Im Fachbereich Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle/Ordnung im öffentlichen Raum des Ordnungsamtes wurde eine Gullyreinigung auf dem Hermann-Ehlers-Platz aufgrund einer Beschwerde einer Bürgerin über unzulässige Geruchsbelästigung aufgrund des Marktes in Höhe von 170,39 € beauftragt.

Alle anderen Organisationseinheiten meldeten Fehlanzeige oder bestätigten, dass die Beauftragung von Dienstleistungen schriftlich erfolge.

3.              Wenn ja, auf welche Weise wird gewährleistet, dass der Auftragnehmer seinen Auftrag ordnungsgemäß erfüllt?

Die Überwachung bzw. der Einkauf erfolgt durch eigenes Personal, im Falle des Marktes erfolgte die Überwachung durch den zuständigen Marktmeister.

 

4.              Falls nein, wann und auf welche Anweisung hin wurde diese Vorgehensweise - auch bei geringem Auftragsvolumen - eingestellt?

Entfällt.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Karnetzki

Bezirksstadtrat

 

 
 

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