Drucksache - 0165/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt, die vom Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 13.03.2012 gemäß § 35 Abs. 7, Ziff. 9, AG KJHG benannten Personen gem. § 35 Abs. 8 AG KJHG für die IV. Wahlperiode zu berufen:
Begründung: Gem. § 35 Abs. 7 Ziff. 6 AG KJHG gehören dem Jugendhilfeausschuss als beratende Mitglieder bis zu drei weitere Personen aus sachverwandten Bereichen an. Gem. § 35 Abs. 8 AG KJHG werden diese Personen durch den Ausschuss selbst benannt und durch die BVV berufen.
(Anmerkung: Drucksachen (- z.B. Wahlvorschläge, Abberufungen, Beschlüsse - ), die persönliche Angaben zu den genannten Personen enthalten, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Internet veröffentlicht werden. Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu beschließen haben, liegen die Angaben in Papierform vollständig vor.)
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Die BVV hat in ihrer 7. Sitzung am 25.04.2012 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt, die vom Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 13.03.2012 gemäß § 35 Abs. 7, Ziff. 9, AG KJHG benannten Personen gem. § 35 Abs. 8 AG KJHG für die IV. Wahlperiode zu berufen:
(Anmerkung: Drucksachen (- z.B. Wahlvorschläge, Abberufungen, Beschlüsse - ), die persönliche Angaben zu den genannten Personen enthalten, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Internet veröffentlicht werden. Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu beschließen hatten, lagen die Angaben in Papierform vollständig vor.)
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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