Drucksache - 0128/IV  

 
 
Betreff: Mittagessensversorgung an Grundschulen
Status:öffentlichAktenzeichen:142
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Buchta 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
21.03.2012 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Schulausschuss Empfehlung
03.04.2012 
5. öffentliche Sitzung des Schulausschusses vertagt   
08.05.2012 
6. öffentliche Sitzung des Schulausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Haushaltsausschuss Empfehlung
07.06.2012 
13. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
20.06.2012 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 27.02.2012
2. BE Schul vom 08.05.2012
3. BE Haush vom 07.06.2012
4. Beschluss vom 20.06.2012
5. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 20.12.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bis zum 30.06.2012 ein Konzept vorzulegen, wie die Mittagessensversorgung an den Grundschulen auch für die Schülerinnen und Schüler sichergestellt werden kann, die an VHG-Schulen keine Berechtigung zur Hortbetreuung haben.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 27.02.2012

 

 

r die SPD-Fraktion

 

 

Buchta

 

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Der Antrag wurde am 08.05.2012 in der 6. Sitzung des Schulausschusses beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, unter Bezug auf Beschluss Nr. 978/III zu prüfen, inwieweit die Mittagessensversorgung an den Grundschulen auch r die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 sichergestellt werden kann, die keine Berechtigung zur Hortbetreuung haben.

 

Begründung:

 

r die Hortbetreuung ab der 1. bis zur 6. Klasse ist der Nachweis eines Betreuungsbedarfs notwendig, der bei Berufstätigkeit oder Ausbildung der Eltern sowie aus besonders sozialen, familiären oder pädagogischen Gründen gegeben ist. An den Kosten müssen sich Eltern, abhängig von ihren Einkommen, beteiligen.

Die VHG zielt auf eine Integration von schul- und sozialpädagogischen Maßnahmen und stellt sich auf die veränderten Lebensbedingungen und Lernvoraussetzungen der Kinder ein.

Dabei kommen die Kinder, wo z.B. beide Elternteile oder allein erziehende arbeitslos sind, zu kurz. Sie können weder an der Betreuung noch am Mittagessen teilnehmen, was sie aber teilweise zu Hause auch nicht erwartet.

r nicht wenige Kinder ist die Erfahrung, dass die Schule ein Ort ist, an dem auch jenseits des Unterrichts jemand für sie da ist, unverzichtbar, da sie diese im familiären Umfeld immer weniger machen, insbesondere für belastete oder sozial benachteiligte Kinder. Es ist bekannt, für Schulerfolge ist auch eine regelmäßige Essensversorgung notwendig.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Blinten

Ausschussvorsitzende

 

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Der Antrag in der geänderten Fassung des Schulausschusses wurde am 07.06.2012 in der 13. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Menzel

Stellv. Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 9. Sitzung am 20.06.2012 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, unter Bezug auf Beschluss Nr. 978/III zu prüfen, inwieweit die Mittagessensversorgung an den Grundschulen auch r die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 sichergestellt werden kann, die keine Berechtigung zur Hortbetreuung haben.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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