Drucksache - 0118/IV  

 
 
Betreff: Stellenbesetzung während der vorläufigen Haushaltswirtschaft? - Einstellung eines weiteren persönlichen Referenten für die Dezernentin der Abteilung Jugend, Gesundheit, Umwelt und Tiefbau -
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Buchta, Matz 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
28.02.2012 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsanfrage vom 20.02.2012

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

1.       Trifft es zu, dass die Einstellung eines Referenten zwischenzeitlich erfolgt ist und der Betreffende seine Arbeit aufgenommen hat?

 

2.       Trifft es zu, dass diese neue Stelle im Haushalt 2012/2013 vorgesehen ist, und trifft es zu, dass die Besetzung somit erst nach der Verabschiedung des Haushalts für Berlin durch das Abgeordnetenhaus möglich ist?

 

3.       Besteht bei Zustimmung zu den Ausführungen zu 2. dahingehend Einvernehmen, dass eine Finanzierung zu Lasten der Mittel der angestrebten Stelle nicht möglich ist?

 

4.       In welcher Höhe werden Mittel zu Lasten welchen Titels in Anspruch genommen?

 

5.       Liegt eine schriftliche Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen zur Einrichtung dieser Stelle vor?
Wenn Nein, warum nicht?

 

6.       Beinhaltet die etwaige Zustimmung der Senatsverwaltung auch, dass diese Stelle im Rahmen der vorläufigen Haushaltswirtschaft gem. Art. 89 VvB besetzt werden darf?

Wenn Nein, welche Sachverhalte hat die etwaige Zustimmung der Senatsverwaltung zu 5. zum Inhalt?

 

7.       Im Falle der Einstellung wurde die Stelle ohne Ausschreibung besetzt. Wer hat eine Ausnahme und mit welcher Begründung von der Ausschreibungspflicht zugelassen?
(Siehe hierzu Anlage 1 Ziff. 2 AV über die Ausschreibung von Beamtenstellen)

 

8.       Besteht Einvernehmen dahingehend, dass die Besetzung freier Stellen der Abteilung mit unmittelbarem Bezug zum Bürger, z. B. im Gesundheits- oder Jugendamt, im Verhältnis zu der eines weiteren persönlichen Referenten, höhere Priorität hat?
Wenn Nein, warum wird die Einschätzung nicht geteilt?

 

9.       Ist der Verantwortungsbereich der derzeitigen Dezernentin im Umfang vergleichbar mit dem der Dezernentin in der Wahlperiode III?

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 20. Februar 2012

 

r die SPD-Fraktion

 

Buchta                            Matz

 

 
 

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