Drucksache - 0101/IV  

 
 
Betreff: Erlass der Veränderungssperre 6-15/40 (Curtiusstraße 28/34)
Status:öffentlichAktenzeichen:46
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Stadtplanungsausschuss Empfehlung
14.02.2012 
3. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
28.02.2012 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsvorlage vom 08.02.2012
2. Entwurf der Verordnung
3. Begründung
4. Übersichtsplan
5. BE Stapl vom 14.02.2012
6. Beschluss vom 28.02.2012

Gegenstand der Vorlage:

 

 

 

Gegenstand der Vorlage:

Erlass der Veränderungssperre 6-15/40

(Curtiusstraße 28/34)

 

 

Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Norbert Schmidt

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, über den Erlass der Verordnung über die Veränderungssperre 6-15/40 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) zu entscheiden.

 

Auf den beigefügten Verordnungsentwurf einschließlich Übersichtsplan sowie Begründung
wird verwiesen.

 

 

 

Norbert Kopp

Bezirksbürgermeister

Norbert Schmidt

Bezirksstadtrat

 

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Die Vorlage wurde am 14.02.2012 in der 3. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 15 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 5. Sitzung am 28.02.2012 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, über den Erlass der Verordnung über die Veränderungssperre 6-15/40 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) zu entscheiden.

 

Auf den beigefügten Verordnungsentwurf einschließlich Übersichtsplan sowie Begründung
wird verwiesen.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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