Drucksache - 0081/IV  

 
 
Betreff: Rechts vor links in der Augustastraße
Status:öffentlichAktenzeichen:68
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:Köhne 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
18.01.2012 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Ordnung Empfehlung
31.01.2012 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung vertagt     
06.03.2012 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
21.03.2012 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 09.01.2012
2. BE Verk vom 06.03.2012
3. Beschluss vom 21.03.2012
4. dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 28.01.2014

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Bevorrechtigung des Verkehrs in der Augustastraße an den Kreuzungen mit der Moltkestraße und der Holbeinstraße / Lipaer Straße aufzuheben.

 

Begründung:

 

Die Augustastraße ist, wie alle anderen benachbarten Straßen, eine ruhige Wohnstraße und deshalb Teil der weiträumigen Tempo-30-Zone, so dass keine Notwendigkeit für die Bevorrechtigung besteht. Sie wurde aufgrund der früher zum Augustaplatz führenden, aber seit geraumer Zeit still gelegten Buslinie angeordnet. Die genannten Kreuzungsbereiche sind gut einsehbar, so dass die in Wohnstraßen allgemein übliche rechts vor links Regelung auch hier gelten sollte, damit die geltende Tempo-30-Zone in der Praxis besser eingehalten wird. 

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 9. Januar 2012

 

 

Für die Fraktion GRÜNE

 

 

Köhne

 

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Der Antrag wurde am 06.03.2012 in der 4. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung beraten und wie folgt geändert:

 

"Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, im Zusammenhang mit der Drucksache Nr. 0085/IV die Anwohner zu befragen, ob die Bevorrechtigung des Verkehrs in der Augustastraße an den Kreuzungen mit der Moltkestraße und der Holbeinstraße / Lipaer Straße aufzuheben ist."

 

Begründung:

Unverändert.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 15 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Köhne

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 6. Sitzung am 21.03.2012 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, im Zusammenhang mit der Drucksache Nr. 0085/IV die Anwohner zu befragen, ob die Bevorrechtigung des Verkehrs in der Augustastraße an den Kreuzungen mit der Moltkestraße und der Holbeinstraße / Lipaer Straße aufzuheben ist.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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