Drucksache - 0067/IV
Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche Bebauung ist auf dem Grundstück Kohlhasenbrücker Straße 20 zulässig?
2. Trifft es zu, dass eine Vergrößerung der ehemals geplanten Bebauung schon genehmigt ist?
3. Gibt es Befreiungstatbestände, die ein höheres Nutzungsmaß ermöglichen?
4. Welche naturschutzrechtlichen und landschaftsbildprägenden Belange sind bei der geplanten Bebauung zu berücksichtigen?
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 09.Januar 2012
Dr. Evelyn Kersten
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