Drucksache - 0062/IV (neu)  

 
 
Betreff: Neuwahl der Mitglieder des Widerspruchsbeirates in Sozialhilfeangelegenheiten
Status:öffentlichAktenzeichen:42
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
18.01.2012 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsvorlage vom 13.12.2011
2. Beschluss vom 18.01.2012

1

 

1. Gegenstand der Vorlage:

Neuwahl der Mitglieder des Widerspruchsbeirats in Sozialhilfeangelegenheiten

2. Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Norbert Schmidt

3. Beschlussentwurf:

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die nachstehend aufgeführten Personen mit Wirkung vom 22.09.2011 für die Dauer von zwei Jahren zu Mitgliedern des Widerspruchsbeirats:

 

I. Ordentliche Mitglieder

A. Bezirksverordnete

1.

2.

3.

B. Vertreter der Gewerkschaften

4.

C. Vertreter der Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen

5.

6.

7.

D. Vertreter der Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrations­hintergrund einsetzen

8.

9.

II. Stellvertretende Mitglieder

A. Bezirksverordnete

1.

2.

3.

B. Vertreter der Gewerkschaften

4.

C. Vertreter der Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen

5.

6.

7.

D. Vertreter von Organisationen, die sich für die Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen

8.

9.

4. Begründung:

Gemäß § 116 Abs. 2 SGB XII in Verbindung mit § 34 AZG wirkt im Widerspruchsverfahren in Sozial­hilfe­angelegen­heiten ein Beirat (Widerspruchsbeirat) mit, dem drei Bezirksverordnete, ein/e Vertreter/in der Gewerkschaften, drei Vertreter/innen von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen, und zwei Vertreter von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrations­hinter­grund im Sinne des § 2 des               Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig von Migrantenverbänden, angehören.

 

Die Mitglieder des Widerspruchsbeirates werden von der Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

 

Als Bewerber für den neuen Widerspruchsbeirat sind von den jeweiligen Organisationen namhaft gemacht worden:

 

B. Vertreter der Gewerkschaften

-

-

-

 

C. Vertreter der Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen

-

-

-

-

-

-

-

-

 

D. Vertreter von Organisationen, die sich für die Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen

-

-

-

-

-

-

 

 

5. Rechtsgrundlagen:

§ 116 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch
und § 34 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz

 

6. Finanzielle Auswirkungen:

Gemäß § 9 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 (GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2002 (GVBl. S. 372), in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen in der Fassung vom 29.05.1979 (GVBl. S. 826), zuletzt geändert durch Art. I ÄndVO vom 08.03.2011 (GVBl. S. 87), erhält jedes Beiratsmitglied für die Teilnahme an einer Sitzung eine Entschädigung.

 

 

 

Diese Entschädigung beträgt zurzeit 20,00 EURO.

Entsprechende Mittel sind im Haushalt vorgesehen.

 

 

 

Norbert Kopp

Norbert Schmidt

Bezirksbürgermeister

Bezirksstadtrat

 

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Die BVV hat in ihrer 4. Sitzung am 18.01.2012 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die nachstehend aufgeführten Personen mit Wirkung vom 22.09.2011 für die Dauer von zwei Jahren zu Mitgliedern des Widerspruchsbeirats:

 

I. Ordentliche Mitglieder

A. Bezirksverordnete

1.

2.

3.

B. Vertreter der Gewerkschaften

4.

C. Vertreter der Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen

5.

6.

7.

D. Vertreter der Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrations­hintergrund einsetzen

8.

9.

II. Stellvertretende Mitglieder

A. Bezirksverordnete

1.

2.

3.

B. Vertreter der Gewerkschaften

4.

C. Vertreter der Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen

5.

6.

7.

D. Vertreter von Organisationen, die sich für die Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen

8.

9.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 

 

(Anmerkung:

Drucksachen (- z.B. Wahlvorschläge, Abberufungen, Beschlüsse - ), die persönliche Angaben zu den genannten Personen enthalten, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Internet veröffentlicht werden. Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu beschließen hatten, lagen die Angaben in Papierform vollständig vor.)

 
 

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