Drucksache - 0061/IV (neu)  

 
 
Betreff: Wahl der Bürgerdeputierten und deren Stellvertreter/innen sowie die Berufung von beratenden Mitgliedern und deren Stellvertreter/innen zu Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses für die IV. Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf
Status:öffentlichAktenzeichen:41
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
18.01.2012 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsvorlage vom 13.12.2011
2. Beschluss vom 18.01.2012

1

 

1. Gegenstand der Vorlage:

Wahl der Bürgerdeputierten und deren Stellvertreter/innen sowie die Berufung von beratenden Mitgliedern und deren Stellvertreter/innen zu Mitgliedern des Jugendhilfe­ausschus­ses für die IV. Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf

2. Berichterstatterin:

Bezirksstadträtin Christa Markl-Vieto

 

3.a) Die Bezirksverordnetenversammlung wählt gem. § 35 Abs. 5 Ziff. 2 AG KJHG ab sofort für die IV. Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf zu stimmberechtigten ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern, sowie die Berufung von beratenden Mitgliedern und deren Stellvertreter/innen zu Mitgliedern in den Jugendhilfeausschusses

Lfd. Nr.

Ordentliches Mitglied

1. Stellvertretendes Mitglied

2. Stellvertretendes Mitglied

1

 

 

 

 

2

 

 

 

 

 

3

 

 

 

 

 

4

 

 

 

 

 

5

 

 

 

 

 

6

 

 

 

 

 

 

3. b) Die Bezirksverordnetenversammlung beruft auf Vorschlag ihrer Institutionen gem. § 35 Abs. 5 Ziff. 6 AG KJHG

 

Lfd. Nr.

 

Ordentliches Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

1

Kath. Kirche

 

 

 

 

 

2

Ev. Kirche


 

 

 

 

 

 

3

Humanistischer Verband

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Zu 3.a)

Aufgrund § 35 Abs. 5 AG KJHG gehören dem Jugendhilfeausschuss an:

1. neun Bezirksverordnete und

2. sechs Bürgerdeputierte (§ 20 des Bezirksverwaltungsgesetzes), davon mindestens drei Personen aus dem Bereich der freien Träger der Jugendarbeit

Die Bürgerdeputierten werden auf Vorschlag der im Bezirk des Jugendamts wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Die freien Träger sollen je mindestens die doppelte Anzahl der auf sie als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder insgesamt entfallenden Personen vorschlagen. Bei der Wahl sind die Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände angemessen zu berücksichtigen. Scheidet ein gewähltes Mitglied vorzeitig aus, so sollen die Träger für die Ersatzwahl mindestens zwei Personen vorschlagen.

Die im Bezirk arbeitenden Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, anerkannten Träger der freien Jugendhilfe und anerkannten freien Träger der Jugendarbeit einschließlich des Bezirksjugendringes haben die aus der Anlage ersichtlichen Vorschläge unterbreitet.

 

Zu 3 b)

Dem Jugendhilfeausschuss gehören als beratende Mitglieder an:

1. das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamts,

2. der Leiter oder die Leiterin der Verwaltung des Jugendamts,

3. eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau,

4. eine in der Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person,

5. eine Person zur Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten,

6. je eine Person zur Vertretung der Evangelischen Kirche, der Katholischen Kirche, der Jüdischen Gemeinde und der freigeistigen Verbände und

7. bis zu drei weitere Personen aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen.

Die unter 3 b) genannten beratenden Mitglieder gem. § 35 Abs. 5 Ziff. 6 AG KJHG sind von den vorschlagsberechtigten Stellen benannt worden und von der Bezirksverordneten­ver­samm­lung zu berufen. Die Jüdische Gemeinde zu Berlin hat keinen Vorschlag unterbreitet.

Die Berufung der weiteren beratenden Mitglieder wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Arbeitsfähigkeit des Jugendhilfeausschusses ist hierdurch nicht berührt.

 

 

Norbert Kopp

Christa Markl-Vieto

Bezirksbürgeremeister

Bezirksstadträtin

 

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Die BVV hat in ihrer 4. Sitzung am 18.01.2012 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt gem. § 35 Abs. 5 Ziff. 2 AG KJHG ab sofort für die IV. Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf zu stimmberechtigten ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern, sowie die Berufung von beratenden Mitgliedern und deren Stellvertreter/innen zu Mitgliedern in den Jugendhilfeausschusses

Lfd. Nr.

Ordentliches Mitglied

1. Stellvertretendes Mitglied

2. Stellvertretendes Mitglied

1

 

 

 

 

2

 

 

 

 

 

3

 

 

 

 

 

4

 

 

 

 

 

5

 

 

 

 

 

6

 

 

 

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beruft auf Vorschlag ihrer Institutionen gem. § 35 Abs. 5 Ziff. 6 AG KJHG

 

Lfd. Nr.

 

Ordentliches Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

1

Kath. Kirche

 

 

 

 

 

2

Ev. Kirche


 

 

 

 

 

 

3

Humanistischer Verband

 

 

 

 

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 

 

(Anmerkung:

Drucksachen (- z.B. Wahlvorschläge, Abberufungen, Beschlüsse - ), die persönliche Angaben zu den genannten Personen enthalten, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Internet veröffentlicht werden. Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu beschließen hatten, lagen die Angaben in Papierform vollständig vor.)

 
 

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