Drucksache - 0060/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung wählt gemäß § 7 Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) auf Vorschlag des Bezirksamtes einen Bezirksbehindertenbeauftragten oder eine Bezirksbehindertenbeauftragte für die Dauer der aktuellen Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung. Der/die Bezirksbehindertenbeauftragte nimmt in engerem Zusammenwirken mit den örtlichen Organisationen der Behindertenselbsthilfe insbesondere folgende Aufgaben wahr: 1. Er/ sie gibt Anregungen und unterbreitet Vorschläge zu Entwürfen von Anordnungen und Maßnahmen des Bezirks, soweit diese Auswirkungen auf die Verwirklichung der Gleichstellung behinderter Menschen haben. 2. Er/ sie wacht darüber, dass bei allen Projekten, die der Bezirk plant oder realisiert, die Belange behinderter Menschen berücksichtigt werden.
Der/ die Bezirksbehindertenbeauftragte ist Ansprechpartner/ in für Vereine, Initiativen und sonstigen Organisationen, die sich mit Fragen im Zusammenhang mit der Lebenssituation behinderter Menschen befassen, sowie für Einzelpersonen bei auftretenden Problemen.
Die Stelle des/r Bezirksbehindertenbeauftragten wurde im Amtsblatt für Berlin Nr. 47 vom 21.10.2011 und im Mitteilungsblatt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf von Berlin vom 14.10.2011 ausgeschrieben. Es sind insgesamt 2 Bewerbungen eingegangen, darunter eine Bewerbung von einer nicht dauerhaft beim Land Berlin beschäftigten Dienstkraft.
Die Ausschreibung richtete sich nur an Dienstkräfte, die bereits dauerhaft beim Land Berlin beschäftigt sind. Eine Ausnahme zur Außeneinstellung durch die Senatsverwaltung für Finanzen liegt nicht vor, so dass Bewerber/innen, die nicht dauerhaft beim Land Berlin beschäftigt sind, nicht berücksichtigt werden konnten.
Im Rahmen des Auswahlwahlverfahrens wurde auf ein Bewerbergespräch mit Frau Beese verzichtet.
Die Bewerberin ist durch ihre bisherige Tätigkeit als Bezirksbehindertenbeauftragte hinreichend bekannt. Da ihre Arbeit ausreichend beurteilt werden kann, was sich auch in der aktuellen Dienstlichen Beurteilung widerspiegelt, hat sich die bisher für die / den Bezirksbehindertenbeauftragten zuständige Abteilung Soziales und Stadtplanung daher für Frau Beatrix Beese entschieden.
Das Bezirksamt hat am 13.12.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung vorzuschlagen, das Aufgabengebiet einer / eines Bezirksbehindertenbeauftragten gemäß § 7 Absatz 1 des Gesetzes von Menschen mit und ohne Behinderung (Landesgleichberechtigungsgesetz – LGBG) zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung mit der Tarifbeschäftigten Frau Beatrix Beese zu besetzen.
Der Personalaktenauszug und die Bewerbungsunterlagen sowie der Auswahlvermerk der Abteilung Soziales und Stadtentwicklung vom 24.11.2011 nebst Anlagen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen lediglich beim Bezirksverordnetenvorsteher einzusehen.
Die BVV wird gebeten, dem Vorschlag des Bezirksamtes zu folgen und die Vorlage zu beschließen.
Norbert Kopp Bezirksbürgermeister
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Die BVV hat in ihrer 4. Sitzung am 18.01.2012 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung wählt Frau Beatrix Beese für die Dauer der aktuellen Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung zur Bezirksbehindertenbeauftragten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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