Drucksache - 0030/IV  

 
 
Betreff: Bebauungsplan X-B 1c
"Dorf Stolpe, Ortsteil Wannsee"
Status:öffentlichAktenzeichen:23
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Stadtplanungsausschuss Vorberatung
06.12.2011 
1., konstituierende, öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
14.12.2011 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsvorlage vom 11.10.2011
2. Entwurf der Verordnung
3. Begründung
4. Bebauungsplan
5. BE Stapl vom 06.12.2011
6. Beschluss vom 14.12.2011

1

1.       Gegenstand der Vorlage:

Bebauungsplan X-B 1c

              „Dorf Stolpe, Ortsteil Wannsee“

2.       Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Norbert Schmidt

Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen:

I.   Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts ergebende Entwurf des Bebauungs­plans X-B 1c vom 25. Oktober 2010 wird gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] beschlossen.

II.   Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungs­plans X-B 1c wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] entschieden.

Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des Bebauungsplans X-B 1c einschließlich Begründung wird verwiesen.

 

Norbert Kopp
Bezirksbürgermeister

Norbert Schmidt
Bezirksstadtrat

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Die Vorlage wurde am 06.12.2011 in der 1. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 10 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 1 Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 3. Sitzung am 14.12.2011 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen:

I.  Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts ergebende Entwurf des Bebauungs­plans X-B 1c vom 25. Oktober 2010 wird gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] beschlossen.

II.            Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungs­plans X-B 1c wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] entschieden.

Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des Bebauungsplans X-B 1c einschließlich Begründung wird verwiesen.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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