Drucksache - 1914/III  

 
 
Betreff: Jugendfreizeitheim und Skaterbahn in der Marshallstraße rechtlich absichern
Status:öffentlichAktenzeichen:1277
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-, CDU-, GRÜNE- und FDP-Fraktion
Verfasser:1. Karnetzki, Semler, Buchta
2. Hippe, Markl-Vieto, Breidenbach
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
18.05.2011 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Empfehlung
31.05.2011 
54. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
22.06.2011 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 09.05.2011
BE Stapl vom 31.05.2011
Beschluss vom 22.06.2011
dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 24.07.2012

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der Auswertung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum B-Plan 6-22 zu prüfen, mit welchen rechtlichen Instrumenten der Bestand des Jugendfreizeitheims und der Skaterbahn in der Marshallstraße vor zukünftigen Lärmschutzklagen der Eigentümer der neuen Wohnungen geschützt werden kann. Dabei ist auch zu prüfen, ob dazu eine Ausweitung des Geltungsbereichs des B-Plans auf den Bereich der Marshallstraße erforderlich ist.

 

Begründung:

 

Erfolgt mündlich.

 

 

 

Berlin, Steglitz-Zehlendorf, den 09. Mai 2011

 

 

Für die Fraktion der SPD

 

 

Karnetzki              Semler                            Buchta

 

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Der Antrag wurde am 31.05.2011 in der 54. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der Auswertung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum B-Plan 6-22 zu prüfen, mit welchen rechtlichen Instrumenten der Bestand des Jugendfreizeitheims und der Skaterbahn in der Marshallstraße vor zukünftigen Lärmschutzklagen der Eigentümer der neuen Wohnungen geschützt werden kann.“

 

Außerdem sind die CDU-Fraktion, die Fraktion GRÜNE und die FDP-Fraktion dem Antrag in der geänderten Fassung beigetreten.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 50. Sitzung am 22.06.2011 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der Auswertung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum B-Plan 6-22 zu prüfen, mit welchen rechtlichen Instrumenten der Bestand des Jugendfreizeitheims und der Skaterbahn in der Marshallstraße vor zukünftigen Lärmschutzklagen der Eigentümer der neuen Wohnungen geschützt werden kann.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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