Drucksache - 1899/III (neu)
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Die Vorlage wurde am 31.05.2011 in der 54. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und bei einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 50. Sitzung am 22.06.2011 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten aufgrund des abgewogenen beschlossenen Ergebnisses der Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 Baugesetzbuch [BauGB]) und der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 6 Abs. 3 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB]) I. den Bebauungsplanentwurf XII-286 zu beschließen sowie II. über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XII-286 zu entscheiden. (§ 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG]) Auf den beigefügten Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung sowie den Entwurf der Festsetzungsverordnung wird verwiesen
Rögner-Francke BVVorsteher
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