Drucksache - 1869/III  

 
 
Betreff: Tempobeschränkung in den Anwohnerstraßen zwischen der Curtiusstraße und der Ringstraße
Status:öffentlichAktenzeichen:1238
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:Markl-Vieto, Köhne 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
13.04.2011 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr Empfehlung
03.05.2011 
53. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr im Ausschuss abgelehnt     
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
18.05.2011 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 03.04.2011
BE WiVerk vom 03.05.2011
Beschluss vom 18.05.2011

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob in den Anwohnerstraßen zwischen der Curtiusstraße und der Ringstraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 20 oder Tempo 10 eingeführt werden kann.

 

Begründung:

 

BürgerInnen der Curtiusstraße und angrenzender Straßen haben angemerkt, dass die dort geltende Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 häufig nicht eingehalten wird. Es erscheint gerade in den kleinen Anwohnerstraßen mit Kopfsteinpflaster sinnvoll, auch geringere Geschwindigkeiten wie Tempo 20 oder Tempo10 einzuführen. Die Lärmbelästigung durch das Pflaster würde dort erheblich gesenkt.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 3.4.2011

 

 

Für die Fraktion GRÜNE

 

 

Markl-Vieto Köhne

 

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Der Antrag wurde am 03.05.2011 in der 53. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr beraten und bei einer Abstimmung mit 2 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Köhne

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 49. Sitzung am 18.05.2011 beschlossen:

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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