Drucksache - 1869/III
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob in den Anwohnerstraßen zwischen der Curtiusstraße und der Ringstraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 20 oder Tempo 10 eingeführt werden kann.
Begründung:
BürgerInnen der Curtiusstraße und angrenzender Straßen haben angemerkt, dass die dort geltende Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 häufig nicht eingehalten wird. Es erscheint gerade in den kleinen Anwohnerstraßen mit Kopfsteinpflaster sinnvoll, auch geringere Geschwindigkeiten wie Tempo 20 oder Tempo10 einzuführen. Die Lärmbelästigung durch das Pflaster würde dort erheblich gesenkt.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 3.4.2011
Für die Fraktion GRÜNE
Markl-Vieto Köhne
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Der Antrag wurde am 03.05.2011 in der 53. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr beraten und bei einer Abstimmung mit 2 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Köhne Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 49. Sitzung am 18.05.2011 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke BVVorsteher
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