Drucksache - 1849/III
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Ich frage das Bezirksamt:
1. Kann sich das Bezirksamt daran erinnern, dass es bei den Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2010/2011 die Verzehnfachung des Ansatzes im Titel für Ausrüstungsgegenstände in Schulen (Kapitel 3730 Titel 51140) damit begründet hat, dass für 30.000 Euro neue Handkehrmaschinen für die Schulen angeschafft werden müssten?
2. Kann sich das Bezirksamt auch noch daran erinnern, dass es diese massive Ansatzerhöhung im Haushaltsausschuss gegenüber Umverteilungswünschen (Erhöhung der Honorarmittel in Jugendfreizeitheimen) ausdrücklich verteidigt hat?
3. Wie verträgt sich dies mit der Antwort des Bezirksamtes vom 3. Februar 2011 auf die Schriftliche Anfrage 292/III des Kollegen Buchta, nach der in 2010 aus dem genannten Titel gar keine Ausgaben für Handkehrmaschinen angefallen sind, weil diese aus einem ganz anderen Haushaltstitel finanziert wurden?
4. Wie passt es zum Grundsatz der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit, wenn der BVV bei den Haushaltsberatungen durch das Bezirksamt offensichtlich falsche Informationen gegeben werden?
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 13.3.2011
Michael Karnetzki
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