Drucksache - 1841/III  

 
 
Betreff: Veruntreuungen im Bürgeramt?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Karnetzki, Buchta 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
16.03.2011 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsanfrage vom 07.03.2011

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

1.       Sind die Ermittlungen der Schadenshöhe im Bürgeramt aufgrund der Verfehlungen des Herrn M. zwischenzeitlich abgeschlossen?

Falls nicht, welche Sachverhalte begründen dieses Ergebnis, und wann ist mit dem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen?

 

2.       Welcher Schaden wurde im Zeitraum der Tätigkeit des Herrn M. im Bürgeramt bis zu seinem dortigen Ausscheiden Ende November 2005 ermittelt?

 

3.       Wurde geprüft, ob bereits vor der Einführung von „TopCash“ Verfehlungen begangen wurden, und in welcher Höhe wurde ggf. ein Schaden festgestellt?

 

4.       Trifft es zu, dass die mangelhafte Organisationsstruktur des Bürgeramtes in der Vergangenheit weitere Veruntreuungen zur Folge hatte?

a)      Trifft es zu, dass derartige Verfehlungen nicht durch die Dezernentin selbst aufgedeckt wurden?

b)      Welcher Art waren die Verfehlungen?

c)      Stehen die Veruntreuungen im Zusammenhang mit der im Bürgeramt angewandten Software „TopCash“?

 

5.       Trifft es zu, dass im Jahre 2007 das Arbeitsverhältnis mit einer Mitarbeiterin des Bürgeramtes beendet wurde, weil erhebliche Veruntreuungen festgestellt wurden?

a)      Falls Ja, in welcher Höhe ist ein Schaden eingetreten?

b)      Falls Ja, welche Gründe haben zur Nichtinformation der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung und deren Gremien geführt?

c)      Welche Schwierigkeiten gab es während des langen Regressverfahrens?

d)      Welche, ggf. strukturelle, Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, um Wiederholungen auszuschließen?

 

6.              Trifft es zu, dass die Genehmigung des Einsatzes von „TopCash“ im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg durch die Senatsverwaltung für Finanzen automatisch die Zustimmung für weitere Bereiche der Berliner Verwaltung, unabhängig vom Zeitpunkt der Einführung zum Inhalt hat?

              Falls Ja, was ist die entsprechende Rechtsgrundlage?

              Falls Nein, warum wurde die erforderliche Zustimmung nicht eingeholt?

 

7.              Welche Sicherheitslücken konkret führten zu der gemeinsam mit dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg formulierten Aufforderung an den Soft-Ware-Anbieter, benannte Sicherheitslücken unter Fristsetzung zu schließen?

              Ist die entsprechende Programmänderung in dem befristeten Zeitrahmen zwischen-zeitlich erfolgt?

              Falls Ja, in welchem Verfahren wurde wie und durch wen geprüft, ob das geänderte Programm den Anforderungen tatsächlich entspricht?

              Falls die vollzogenen Programmerweiterungen nicht ausreichend waren oder der Anbieter dazu nicht in der Lage war, ist die angekündigte Kündigung zwischenzeitlich erfolgt?

 

8.              Hat das Bezirksamt zwischenzeitlich Vorstellungen entwickelt, wie eine Bewirtschaftung ohne den Einsatz der Software „TopCash“ künftig erfolgen kann?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 07. März 2011

 

 

Für die SPD-Fraktion

 

 

Karnetzki              Buchta

 

 
 

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