Drucksache - 1820/III  

 
 
Betreff: Übertragung der Kinder- und Jugenderholungs- und Freizeiteinrichtung - KJFE - Nentershausen an den Verein zur Förderung des Fremdenverkehrs Nentershausen e. V.
Status:öffentlichAktenzeichen:1163
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.03.2011 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsvorlage vom 01.03.2011
Anlage zu der Vorlage
Beschluss vom 16.03.2011
dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 05.04.2011

1

 

1.

Gegenstand der Vorlage:

Übertragung der Kinder- und Jugenderholungs- und Freizeiteinrichtung – KJFE - Nentershausen an den Verein zur Förderung des Fremdenverkehrs Nentershausen e.V.

 

2.

Berichterstatterin:

Bezirksstadträtin Otto

 

 

3.

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt die Kinder- und Jugenderholungs- und Freizeiteinrichtung – KJFE - Nentershausen an den Verein zur Förderung des Fremdenverkehrs Nentershausen e.V. zu übertragen.

 

 

Begründung:

Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf betreibt auf dem Gelände der Partnergemeinde Nentershausen eine Kinder- und Jugenderholungs- und Freizeiteinrichtung. Zwischen der Gemeinde Nentershausen und dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf (früher Steglitz) besteht ein Pachtvertrag seit dem 01.01.1984. Zwei Häuser sind im Eigentum der Gemeinde Nentershausen, 5 weitere Häuser sind im Eigentum des Bezirkes Steglitz-Zehlendorf. Eine Lageskizze ist beigefügt.

Der Pachtvertrag für die Kinder- und Jugenderholungs- und Freizeiteinrichtung zwischen der Gemeinde Nentershausen und dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf endet zum 31.12.2013 und wird nicht verlängert.

Aufgrund der angespannten Haushaltslage ist das Jugendamt nicht mehr in der Lage die Jugenderholungs- und Freizeiteinrichtung Nentershausen zu betreiben und plant seit längerem die KJFE abzugeben. Unter Berücksichtigung des bis zum 31.12.2013 abgeschlossenen Pachtvertrages sowie der bestehenden Partnerschaft mit der Gemeinde Nentershausen sollte eine Lösung gefunden werden, die KJFE in anderer Trägerschaft fortzuführen. Der Jugendhilfeausschuss hatte deshalb die Verwaltung des Jugendamtes beauftragt, entsprechend tätig zu werden. Im November 2008 wurde im Amtsblatt von Berlin die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens veröffentlicht, im April 2009 hat  der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung des Jugendamtes beauftragt, mit dem Verein zur Förderung des Fremdenverkehrs Nentershausen e.V. Verhandlungen zur Übertragung der Kinder-, Jugenderholung- und Freizeiteinrichtung Nentershausen aufzunehmen und den Jugendhilfeausschuss regelmäßig über den Stand zu unterrichten. Dabei war zu beachten, dass in die Verhandlungen auch die Gemeindeverwaltung Nentershausen einzubeziehen ist, da Grund und Boden sowie die Wirtschaftsgebäude (Küche, Sanitärtrakt, Werkstatt und Garage) Eigentum der Gemeinde Nentershausen sind.

Die Verhandlungen zogen sich sehr lange hin und kamen zwischenzeitlich auch zum Erliegen, da die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde, des Vereins und auch des Bezirks Steglitz-Zehlendorf sehr einschränkt sind.

In den letzten Monaten ist es jedoch gelungen, die Verhandlungen zu einem positiven Ende zu bringen. Der Bezirk wird die Betriebskosten für das Jahr 2011 übernehmen, gleichzeitig wird Steglitz-Zehlendorf ein Belegungsrecht  eingeräumt, über bestehende Mängel konnte Einvernehmen erzielt werden.

 

Der Verein hat in seiner Jahreshauptversammlung am 14. Februar 2011 beschlossen, die Einrichtung auf der Grundlage des abgesprochenen Vertragsentwurfes zum 1. März 2011 zu übernehmen.

Der Jugendhilfeausschuss hat die Übertragung in seiner Sitzung am 22.02.2011 beschlossen.

 

Mit der Übertragung der Einrichtung zum 01.03.2011 soll erreicht werden dass,

1.       der Fortbestand der Kinder- und Jugendholungs- und Freizeiteinrichtung Nentershausen gesichert ist

2.       die Nutzung der Anlage für Kinder- und Jugendgruppen des Jugendamtes, für Auszubildende des Jugendausbildungszentrums und zur Durchführung internationaler Kinder- und Jugendbegegnungen möglich ist und

3.       die partnerschaftlichen Beziehungen zur Gemeinde Nentershausen, die seit 1966 bestehen, auch in Zukunft gepflegt werden.

4.       die Kosten für die Einrichtung ab 2011 durch den Wegfall der Personalkosten in Höhe von voraussichtlich 71.094,12 € verringert werden (die Bewirtschaftungskosten in Höhe von ca. 21.000,-- € bleiben erhalten) und ab 2012 insgesamt entfallen.

 

Der Vertragsentwurf ist beigefügt.

 

 

 

 

 

 

Norbert Kopp                                                                                    Anke Otto

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadträtin

 

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Die BVV hat in ihrer 47. Sitzung am 16.03.2011 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt die Kinder- und Jugenderholungs- und Freizeiteinrichtung – KJFE - Nentershausen an den Verein zur Förderung des Fremdenverkehrs Nentershausen e.V. zu übertragen.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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