Drucksache - 1815/III
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Die Bezirksverordnetenversammlung beruft ab sofort für die III. Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf als beratendes Mitglied des Bezirksschulbeirats in den Jugendhilfeausschuss
Begründung: Dem Jugendhilfeausschuss gehören als beratende Mitglieder an (§ 35 Abs. 7 AGKJHG): 1. das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamts, 2. der Leiter oder die Leiterin der Verwaltung des Jugendamts, 3. eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau, 4. eine in der Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person, 5. eine Person zur Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten, 6. eine Person zur Vertretung des Bezirksschulbeirats, 7. je eine Person zur Vertretung der Evangelischen Kirche, der Katholischen Kirche, der Jüdischen Gemeinde und der freigeistigen Verbände und 8. bis zu drei weitere Personen aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen.
Durch das Ausscheiden des beratenden ordentlichen Mitglieds, Herrn Uwe Netzel, ist ein ordentliches und stellvertretendes Mitglied neu zu berufen.
Die genannten beratenden ordentlichen Mitglieder sind von der vorschlagsberechtigten Stelle benannt worden und von der Bezirksverordnetenversammlung zu berufen.
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Die BVV hat in ihrer 46. Sitzung am 16.02.2011 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung beruft ab sofort für die III. Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf als beratendes Mitglied des Bezirksschulbeirats in den Jugendhilfeausschuss
Rögner-Francke BVVorsteher
(Anmerkung: Drucksachen (- z.B. Wahlvorschläge, Abberufungen, Beschlüsse -), die persönliche Angaben zu den genannten Personen enthalten, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Internet veröffentlicht werden. Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu beschließen hatten, lagen die Angaben in Papierform vollständig vor.)
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