Drucksache - 1786/III  

 
 
Betreff: Bebauungsplan X-B 2e (östlich der Breisgauer Straße)
Status:öffentlichAktenzeichen:1123
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Vorberatung
08.02.2011 
50. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.02.2011 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsvorlage vom 18.01.2011
Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des B-Plans
Begründung zum Bebauungsplan
Karte B-Plan X-B 2e
BE Stapl vom 08.02.2011
Beschluss vom 16.02.2011

1

 

1.       Gegenstand der Vorlage:

Bebauungsplan X-B 2e

östlich der Breisgauer Strasse

2.       Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Uwe Stäglin

Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, aufgrund des abgewogenen und beschlossenen Ergebnisses der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 6 Abs. 3 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB])

I.      den Bebauungsplanentwurf X- B 2e zu beschließen sowie

II.   über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans X- B 2e zu entscheiden. (§ 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG])

Auf den beigefügten Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung sowie den Entwurf der Festsetzungsverordnung wird verwiesen.

Norbert Kopp
Bezirksbürgermeister

Uwe Stäglin
Bezirksstadtrat

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Die Vorlage zur Beschlussfassung wurde am 08.02.2011 in der 50. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und bei einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 46. Sitzung am 16.02.2011 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, aufgrund des abgewogenen und beschlossenen Ergebnisses der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 6 Abs. 3 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB])

I.  den Bebauungsplanentwurf X- B 2e zu beschließen sowie

II.            über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans X- B 2e zu entscheiden. (§ 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG])

Auf den beigefügten Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung sowie den Entwurf der Festsetzungsverordnung wird verwiesen.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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