Drucksache - 1760/III
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Ich frage das Bezirksamt:
1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der Bürgersteig auf Höhe der Baustelle des ehemaligen Kaufhauses Wertheim durch eine – vermutlich durch die Bauarbeiten verursachte – Anhebung der Gehwegplatten zerstört ist?
2. Wurde zwischen dem Bezirksamt und dem Investor eine grundsätzliche Regelung über eine Instandsetzung des Bürgersteiges bzw. die Beseitigung von entstehenden Schäden vereinbart?
3. Wer trägt die entsprechenden Kosten?
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 11.01.2011
Jan Ziegenhagen
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