Drucksache - 1744/III  

 
 
Betreff: Alles im Griff bei Schulbauten?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP-Fraktion
Verfasser:Breidenbach, Schmid-Petry, Ehrhardt 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.01.2011 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Kenntnisnahme
16.03.2011 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsanfrage vom 14.12.2010
Schriftliche Beantwortung BA vom 31.01.2011

Ich frage das Bezirksamt:

 

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

1.       Sind in den Jahren 2009 und 2010 die Planungen für Baumaßnahmen an Schulen und die Baumaßnahmen selbst „sehr gut“ ausgeführt worden? (Wenn ja, wie bewertet das Bezirksamt aufgetretene Probleme? Wenn nein, welche Mängel sind aufgetreten?)

 

2.       Ist es zutreffend, dass für Baumaßnahmen nicht alle notwendigen Beantragungen getätigt bzw. Genehmigungen eingeholt worden sind und dadurch keine Endabnahme bzw. Nutzung möglich ist? (mit der Bitte um detaillierte Darstellung)

 

3.       Wie bewertet das Bezirksamt die geleisteten Arbeiten? (mit der Bitte um Unterscheidung zwischen bezirksamtseigenen und Fremdleistungen)

 

4.       Welcher finanzielle Schaden ist durch die Arbeitsfehler entstanden, und sind alle Mängel zwischenzeitlich behoben worden? (Welche Mängel müssen noch bis wann beseitigt werden?)

 

5.       Wann wurde der zuständige Bauausschuss über die Probleme unterrichtet?

 

6.       Ist es zutreffend, dass nicht alle finanziellen Mittel ausgeschöpft wurden, diese teilweise zurückgeflossen sind bzw. zurückfließen werden und die Baumaßnahmen nun mit bezirklichen Haushaltsmitteln abgeschlossen werden sollen?

 

7.       In welcher Höhe sind bezirkliche Haushaltsmittel verbaut worden?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 14.12.2010

 

 

Für die FDP-Fraktion

 

 

BREIDENBACH              SCHMID-PETRY              EHRHARDT

 

 

 

Antwort des Bezirksamts

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

ich gehe davon aus, dass die fragestellende Fraktion nicht die nach der ABau definierten Baumaßnahmen in Form der Neubau-, Erweiterungsbau- und Umbaumaßnahmen gemeint hat. Vielmehr gehe ich aus den nicht mehr ganz aktuellen Zusammenhängen davon aus, dass die fragestellende Fraktion den Begriff „Baumaßnahmen“ für alle im Fachbereich Baumanagement in Umsetzung befindlichen Maßnahmen, also auch Unterhaltungsmaßnahmen nutzt.

Die Große Anfrage beantworte ich wie folgt:

1.      Sind in den Jahren 2009 und 2010 die Planungen für Baumaßnahmen an Schulen und die Baumaßnahmen selbst „sehr gut" ausgeführt worden? (Wenn ja, wie bewertet das Bezirksamt aufgetretene Probleme? Wenn nein, welche Mängel sind aufgetreten?)

Bei der Bewertung der Arbeitsqualität ist zu berücksichtigen, welches Volumen der Fachbereich Baumanagement und als Bedarfsträger das Schulamt in den benannten Jahren zu stemmen hatten. Insbesondere ist hier auf die Reduzierung des Personalbestandes zu verweisen. Waren noch zur Fusion 2002 ca. 40 Kollegen im zusammengeführten ehemaligen Hochbauamt beschäftigt, sind es nunmehr lediglich 27 im Fachbereich Baumanagement. Der Paradigmenwechsel Seitens des Landes Berlin hin zur externen Vergabe von Bauleistungen und die Vielzahl der Sonderprogramme wie IZBB, das Schul- und Schulsportanlagensanierungsprogramm (SanPro), etc. haben in den letzten Jahren zusätzlich für eine entsprechende Auslastung, wenn nicht gar Überlastung der Kollegen gesorgt. Auch an Externe vergebene Leistungen müssen qualitativ kontrolliert werden und führen zu einem Vorhalten von Personal im Fachbereich.

Hier ist die Vergabepraxis des Landes im Hinblick auf Kosteneffizienz zu prüfen, stellt sich doch immer öfter heraus, dass privat und damit vermeintlich preiswerter eben nicht besser ist.

Da die Frage nicht konkret bezogen auf ein Vorhaben gestellt ist, erfolgt die Antwort generell. Es gab bei einigen Projekten zeitliche Verzögerungen und andere Probleme, die dann in der Regel im Einvernehmen mit dem Schulamt und möglichst mit den betroffenen Schulen behandelt und gelöst wurden bzw. werden. Aufgrund der Vielzahl der Akteure in einem solchen Prozess sind Abstimmungsschwierigkeiten normal, auf die Lösung der Probleme kommt es an. Und diese Lösungen sind gute und auch sehr gute.

2.      Ist es zutreffend, dass für Baumaßnahmen nicht alle notwendigen Beantragungen getätigt bzw. Genehmigungen eingeholt worden und dadurch keine Endabnahme bzw. Nutzung möglich ist? (mit der Bitte um detaillierte Darstellung)

Da die Anfrage im Nachgang einer Sitzung des Bezirkselternausschusses gestellt wurde, gehe ich davon aus, dass die Frage sich auf dort diskutierte Themen bezieht.

An folgenden Schulen war eine Nutzung aufgrund der in der Frage genannten Probleme nicht möglich:

Im Rahmen des SanPro-Projektes in der Sporthalle der John-F.-Kennedy-Oberschule wurden Prallschutzwände eingebaut. Diese sollten zunächst nach einem Verfahren geprüft werden, welches nicht der DIN entspricht. Die Prallschutzwände konnten daher zunächst nicht abgenommen werden. Da die Betriebssicherheit zunächst nicht feststand, war eine Öffnung der Halle nicht verantwortbar. Erst nachdem eine Unfallgefährdung zu einem hohen Maße ausgeschlossen werden konnte und ein Termin für den Prallschutztest gefunden werden konnte, wurde die Halle teilweise für die Nutzung freigegeben.

Im Rahmen des KII-Projekts im Droste-Hülshoff-Gymnasium wurde von Seiten des Architekturbüros versäumt, eine der für den Bau erforderlichen Baugenehmigungen rechtzeitig einzuholen. Dies ist dem Architekten entsprechend peinlich und wurde nachgeholt. Zudem gab es hinsichtlich des Raums 401 Probleme mit der Unteren Denkmalschutzbehörde, da auf Fachebene nicht ausreichend zwischen dem ausführenden Büro und den Kollegen beim Denkmalschutz kommuniziert wurde. 

Beim Investitionspakt-Projekt an der Grundschule Am Buschgraben war bedauerlicherweise ein Architektenwechsel zu verzeichnen. In der Folge gab es übergabebedingte Mängel wie z.B. eine falsch eingebaute Tür, die dann durch entsprechendes Nachsteuern seitens der Mitarbeiter des Fachbereichs Baumanagement korrigiert wurden.

Festzustellen ist, dass zwar die Umsetzung der Projekte im Rahmen des K II-Programms eine gewisse politische Priorität genießt, es dabei aber keine bevorzugte Behandlung von K II-Projekten durch den Fachbereich Baumanagement gibt, da im Vorfeld aufgrund der nicht ausreichend vorhandenen Personalkapazitäten Architekten als Erfüllungsgehilfen, gesteuert durch den Projektsteuerer S.T.E.R.N., zur Durchführung der Projekte gebunden wurden. Diese mit den Projekten betrauten Architekten wurden im Rahmen eines Auswahlverfahrens durch eine Expertenrunde ausgewählt. Hinzuweisen wäre hier jedoch auf die sehr enge Zeitschiene, um die entsprechenden konjunkturwirksamen Effekte zu erzielen.

Grundsätzlich kann es immer wieder auch Verzögerungen in den Bauabläufen, wie z.B. bei der Maßnahme im Paulsen-Gymnasium, geben. Sowohl der Fachbereich Baumanagement als auch die Schule sind in der Regel bemüht ist, lärm- und schmutzintensive Tätigkeiten mit dem Schulbetrieb zu synchronisieren. Hinzu kommt auf Wunsch des Nutzers die Änderung des Standortes des Mensa-Neubaus für das Paulsen Gymnasium. Die Prüfung der Auskömmlichkeit des Finanzierungsrahmens war in diesem Fall zwingend erforderlich.

Solche Vorgänge gehören zu den in der Beantwortung zu Frage 1. angedeuteten Problemen, die dann gelöst wurden bzw. gelöst werden.

3.      Wie bewertet das Bezirksamt die geleisteten Arbeiten? (mit der Bitte um Unterscheidung zwischen bezirksamtseigenen und Fremdleistungen)

Da die Frage nicht konkret bezogen auf ein Vorhaben gestellt ist, erfolgt die Antwort generell.

Es gibt qualitativ hervorragend arbeitende Büros und eben auch andere. Mängel bei geleisteten Arbeiten Externer werden durch viel Engagement der eigenen Kolleginnen und Kollegen aufgefangen. Mit eigenem Personal wird durchweg eine hohe bis sehr hohe Qualität der Arbeitsergebnisse erreicht.

4.      Welcher finanzielle Schaden ist durch die Arbeitsfehler entstanden, und sind alle Mängel zwischenzeitlich behoben worden? (Welche Mängel müssen noch bis wann beseitigt werden?)

Da die Frage nicht konkret bezogen auf ein Vorhaben gestellt ist, erfolgt die Antwort generell.

Generell entstehen finanzielle Schäden für das Land Berlin in der Regel im Rahmen der Gewährleistung nicht und wenn, dann treten Sie bei den beteiligten Firmen auf und können nicht beziffert werden. Schäden außerhalb der Gewährleistung werden entsprechend korrigiert. Eine Haftung ist dann zu prüfen.

5.      Wann wurde der zuständige Bauausschuss über die Probleme unterrichtet?

Da die Frage nicht konkret bezogen auf ein Vorhaben gestellt ist, erfolgt die Antwort generell.

Das Bezirksamt ist bemüht, auftretende wesentliche Themen der BVV in den zuständigen Ausschüssen zu berichten, also auch auftretende wesentliche Probleme bei Baumaßnahmen oder anderen Maßnahmen. Das kann jedoch nicht alle laufenden Projekte mit allen einzelnen Schritten umfassen.

Ich erlaube mir hier jedoch den Hinweis auf die Kompetenz der BVV, eine nachgehende Kontrolle der Verwaltung auszuüben und Verwaltungshandeln anzuregen. Dies bedeutet auch, im Vorfeld nicht durch Aktionismus Verwaltungshandeln ggf. zu beeinträchtigen oder Kapazitäten durch die Beantwortung ungenauer oder zu umfassender Anfragen zu binden.

6.      Ist es zutreffend, dass nicht alle finanziellen Mittel ausgeschöpft wurden, diese teilweise zurückgeflossen sind bzw. zurückfließen werden und die Baumaßnahmen nun mit bezirklichen Haushaltsmitteln abgeschlossen werden sollen?

Wie bereits der BVV im Rahmen der Januar-Sitzung des Ausschusses für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung berichtet, wurden im Jahr 2010 nicht alle Mittel des Schul- und Schulsportanlagensanierungsprogramms (SanPro) sowie des Sportanlagensanierungsprogramms verausgabt. Im ersten Programm sind dies per Saldo 82.745,- € von 3.162.000,- €, im zweiten per Saldo 53.262,- € von 735.000,- €. Bezogen auf das SanPro sind Gründe hierfür der Einbehalt für die Prallschutzarbeiten bei der John-F.-Kennedy-Schule sowie witterungsbedingt nicht mehr umzusetzende Mittel in der Schweizerhof-GS. Der frühe Wintereinbruch führte beim Stadion Lichterfelde zu nicht zu verausgabenden Mittel im Sportanlagensanierungsprogramm, hier kamen günstigere Submissionsergebnisse bei einer Maßnahme hinzu.

Im Rahmen des Investitionspaktes 2008 wurde dem Bezirk für die Grundschule am Buschgraben für 2010 eine Finanzierungsrate in Höhe von 1.360 T€ zugesichert. Davon wurden zuerst 1.180 T€ zur auftragsweisen Bewirtschaftung bereitgestellt; der Rest sollte nach Verausgabung dieser Gelder zur Verfügung stehen. Durch die Verzögerungen im Bauablauf wurden lediglich rd. 780 T€ kassenwirksam. Dies wurde im Vorfeld mit dem Fördermittelgeber kommuniziert, so dass die in 2010 nicht verausgabten Mittel i.H.v. rd. 580 T€ aus dem Investitionspakt 2008 in 2011 weiterhin zur Verfügung stehen. Weitere Mittel i.H.v. 356 T€ sind im Investitionspakt 2009 zugesagt. Über die Bereitstellung dieser Gelder ist mit der Senatsverwaltung noch keine abschließende Einigung erzielt worden.

7.              In welcher Höhe sind bezirkliche Haushaltsmittel verbaut worden.

Für das Jahr 2009 dürften der FDP-Fraktion die Zahlen aufgrund der Bezirksrechnung bekannt sein. Für das Jahr 2010 sind im Fachbereich Baumanagement im Rahmen der Auftragswirtschaft der baulichen Unterhaltung insgesamt 10.438.337,97 € verausgabt worden. Hinzu kommen Mittel aufgrund der Kofinanzierung von Sonderprogrammen sowie die bekannten Raten für die Baumaßnahmen im Rahmen der Investitionsplanung.

Da auch hier die Fragestellung sehr allgemein gehalten ist, wird gebeten, die Fragen konkreter unter Bezugnahme der im Haushaltsplan hinterlegten Titel und Ansätze zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Stäglin

Bezirksstadtrat

 

 
 

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