Drucksache - 1743/III  

 
 
Betreff: Mangelhafte Schneebeseitigung vor den Schulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete/rBezirksverordnete/r
Verfasser:Krohm 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
15.12.2010 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsanfrage vom 13.12.2010
Schriftl. Beantwortung BA vom 20.12.2010

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.       Wurde die Biesalski-Schule wegen mangelhafter Schnee- und Eisbeseitigung geschlossen?

 

2.       Wann wurde dem Schulamt die bevorstehende Schließung von der Schulleitung gemeldet?

 

3.       Was wurde vom BA unternommen, um die Schließung rechtzeitig zu verhindern?

 

4.       Kommen von anderen Schulen im Bezirk ebenfalls Klagen über die mangelhafte Schneereinigung?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 13.12.2010

 

 

 

Renate Krohm

 

 

Antwort des Bezirksamts

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

ich beantworte die o.g. Anfrage wie folgt:

 

1. Wurde die Biesalski-Schule wegen mangelhafter Schnee- und Eisbeseitigung geschlossen?

 

Ja, die Biesalski-Schule  war am 8.12..2010  wegen mangelhafter Schnee- und Eisbeseitigung geschlossen.

 

2. Wann wurde dem Schulamt die bevorstehende Schließung von der Schulleitung gemeldet?

 

Die Schulleitung hat am 06.12.2010 die Schulschließung als „letzte Möglichkeit“ angekündigt. Am 07.12.2010 erfolgte die Mitteilung an die Eltern über die Schließung am 08.12.2010.

 

3. Was wurde vom BA unternommen, um die Schließung rechtzeitig zu verhindern?

 

Die Firma wurde seit dem 3.12.2010 mehrmals durch den Schulhausmeister, die Schulleitung und das Schulamt  dazu aufgefordert, die Fahrbahn auf dem Schulgelände ordnungsgemäß zu räumen.

Am 06.12.2010 erfolgte die Aufforderung zur Ausführung der überfälligen Räumarbeiten unter Fristsetzung und Androhung der Ersatzvornahme.

Am frühen Vormittag des 07.12.2010 erfolgte lediglich das Abstreuen  der Fahrbahnen mit einem normalen Gehwegreinigungsfahrzeug. Nach mehreren Versuchen telefonisch Kontakt aufzunehmen fand ein Gespräch mit der Bereichsleiterin der Firma statt, in welchem auf die angekündigte Schließung hingewiesen wurde. Die Rückrufzusage seitens der Bereichsleiterin zur Mitteilung einer kurzfristigen

Lösung blieb aus, weitere Anrufversuche seitens des Schulamtes blieben erfolglos.

 

Daraufhin wurde die Ersatzvornahme  für den 8.12.2010 beauftragt.

Durchgeführt wurde die Räumung der Fahrbahnen auf dem Schulgelände letztendlich von der Vertragsfirma, da beide Firmen zeitgleich vor der Schule eintrafen.

 

4. Kommen von anderen Schulen im Bezirk ebenfalls Klagen über die mangelhafte Schneereinigung?

 

Ja. Seit Beginn des Schneefalls und der Eisglättebildung sind bei der Gebäudeverwaltung sowie bei der mit der Durchführung des Winterdienstes beauftragten Firma Mängelmeldungen aus nahezu allen Schulen eingegangen.

 

Teilweise werden die versäumten Arbeiten durch die Schulhausmeister erledigt, z. T. werden sie in Nacharbeit durch die Winterdienstfirma nachgeholt. Dies geschieht teilweise leider erst nach mehrmaliger Aufforderung bzw. nach Androhung vertraglich fixierter Sanktionen.

 

Grundsätzlich will ich zur vertraglichen Situation folgendes ausführen:

 

Der Winterdienstvertrag wurde zwischen dem Landesverwaltungsamt und der Firma abgeschlossen - die für den Winterdienst zuständigen Dienststellen treten als Anlieger in diesen Vertrag ein und schließen jeweils Einzelverträge mit dem Auftragnehmer ab.

Das Schulamt ist eine von mehreren öffentlichen Dienststellen des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf, welche am Sammelbestellverfahren für den Winterdienst des Landesverwaltungsamtes teilnehmen.

 

Erstmals wurde die Leistungsbeschreibung je nach Priorität in drei Kategorien eingeteilt:

Kategorie1: für Objekte mit nicht überdurchschnittlicher Priorität erfolgt der Winterdienst gem. Straßenreinigungsgesetz

Kategorie 2:  wie Kat. 1, es können jedoch besondere Uhrzeiten vereinbart werden (z. B. f. Kitas oder ggf. f. Schulen)

Kategorie 3: Objekte dieser Kategorie sind vorrangig und unabhängig von Uhrzeit u. Wochen- bzw. Feiertag zu beräumen (z. B. das Gelände der Biesalski-Schule)

 

Werden schriftlich gemeldete Mängel nicht innerhalb von drei Stunden ab Übersendung nachgearbeitet, ist der Anlieger zur Veranlassung einer Ersatzvornahme berechtigt. Von der Androhung dieses Mittels wurde durch die Gebäudeverwaltung während der laufenden Wintersaison bereits mehrmals Gebrauch gemacht.

Zusätzlich kann eine Vertragsstrafe festgesetzt werden.

 

Die Übermittlung von Mängelanzeigen per Fax bzw. per Telefon an die Winterdienstfirma ist oftmals nur eingeschränkt möglich, da die entsprechenden Anschlüsse zeitweise nicht erreichbar sind. Leider ist dadurch eine Mängelbeseitigung und somit die kurzfristige Herstellung der Verkehrssicherheit nur bedingt herstellbar.

 

Es hat zu dem Thema bereits eine „Krisensitzung“ unter Teilnahme der betroffenen Abteilungen des Bezirksamtes stattgefunden, ein gemeinsames Vorgehen wurden vereinbart.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Anke Otto

Bezirksstadträtin

 

 

 

 
 

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