Drucksache - 1690/III  

 
 
Betreff: Aufhebung des Parkverbots auf der Fahrbahn der Sondershauser Straße
Status:öffentlichAktenzeichen:1148
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE- und SPD-Fraktion
Verfasser:1. Markl-Vieto, Köhne
2. Karnetzki
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.11.2010 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr Empfehlung
30.11.2010 
48. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr vertagt     
04.01.2011 
49. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr vertagt     
01.02.2011 
50. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr vertagt     
01.03.2011 
51. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.03.2011 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 10.11.2010
BE Wi vom 01.03.2011
Beschluss vom 16.03.2011

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten in der Sondershauser Straße im Abschnitt nördlich der Hildburghauser Straße das Parkverbot auf der Fahrbahn aufzuheben und das Parken auf der Fahrbahn einseitig, ggf. abschnittsweise alternierend, wieder zuzulassen.

 

Begründung:

 

Das Parkverbot auf der Fahrbahn mit der Möglichkeit des Parkens auf dem weitgehend unbefestigten Unterstreifen wurde vor Jahren wegen einer durch den Straßenzug führenden Buslinie angeordnet. Da die Buslinie seit mehr als fünf Jahren nicht mehr verkehrt und eine Wiederaufnahme des Busverkehrs nicht absehbar ist, entfällt der Grund, die gesamte Fahrbahnbreite von etwa 6 m für den fließenden Verkehr freizuhalten. Das Parken auf der Fahrbahn sollte wieder zugelassen werden und das Parken auf dem Unterstreifen wegfallen. Dafür sprechen folgende Gründe:

1) Die 6m breite Fahrbahn lädt dazu eine, die Sondershauser Straße anstatt der maroden Mariannenstraße als alternative Durchfahrt Richtung Kaiser-Wilhelm-Straße zu nutzen. Dies widerspricht dem Ziel, Wohngebiete so weit wie möglich vom Durchgangsverkehr freizuhalten. Parken auf der Fahrbahn macht die Durchfahrt optisch weniger attraktiv, lässt aber bei einseitigem, ggf. abschnittsweise alternierendem Fahrbahnparken trotzdem genug Raum für Versorgungsfahrzeuge.

2) Das erzwungene Parken auf dem Unterstreifen erfordert für die Autofahrer/innen das Überqueren eines 12-15 cm hohen Bordsteins. Parken auf Gehwegen oder Unterstreifen sollte aber nach Aussagen des Bezirksamts "nur dort zugelassen werden, wo die Bordsteine abgeschrägt“ oder „niedrig“ sind." (s. Drs. Nr. 1515/III vom 04.05.2010). Über 8 cm hinausgehende Höhenunterschiede seien deshalb "kritisch" zu sehen und würden "abgelehnt".

3) Da der Unterstreifen weitgehend unbefestigt und mit Vegetation bewachsen ist, wäre ein Wegfall des darauf stattfindenden Parkens zur Vermeidung weiterer Bodenversiegelung, des Eindringens von Öl- und Kraftstoffresten in den Boden und zur Verbesserung des Straßenbildes wünschenswert.

4) Das Parkplatzangebot bleibt insgesamt erhalten.

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10.11.2010

 

Für die Fraktion GRÜNE

 

Markl-Vieto                                           Köhne

 

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Der Antrag wurde am 01.03.2011 in der 51. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr beraten und bei einer Abstimmung mit 6 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 6 Enthaltungen angenommen.

 

Die SPD-Fraktion ist dem Antrag beigetreten.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Köhne

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 47. Sitzung am 16.03.2011 beschlossen:

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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