Drucksache - 1690/III
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten in der Sondershauser Straße im Abschnitt nördlich der Hildburghauser Straße das Parkverbot auf der Fahrbahn aufzuheben und das Parken auf der Fahrbahn einseitig, ggf. abschnittsweise alternierend, wieder zuzulassen.
Begründung:
Das Parkverbot auf der Fahrbahn mit der Möglichkeit des Parkens auf dem weitgehend unbefestigten Unterstreifen wurde vor Jahren wegen einer durch den Straßenzug führenden Buslinie angeordnet. Da die Buslinie seit mehr als fünf Jahren nicht mehr verkehrt und eine Wiederaufnahme des Busverkehrs nicht absehbar ist, entfällt der Grund, die gesamte Fahrbahnbreite von etwa 6 m für den fließenden Verkehr freizuhalten. Das Parken auf der Fahrbahn sollte wieder zugelassen werden und das Parken auf dem Unterstreifen wegfallen. Dafür sprechen folgende Gründe: 1) Die 6m breite Fahrbahn lädt dazu eine, die Sondershauser Straße anstatt der maroden Mariannenstraße als alternative Durchfahrt Richtung Kaiser-Wilhelm-Straße zu nutzen. Dies widerspricht dem Ziel, Wohngebiete so weit wie möglich vom Durchgangsverkehr freizuhalten. Parken auf der Fahrbahn macht die Durchfahrt optisch weniger attraktiv, lässt aber bei einseitigem, ggf. abschnittsweise alternierendem Fahrbahnparken trotzdem genug Raum für Versorgungsfahrzeuge. 2) Das erzwungene Parken auf dem Unterstreifen erfordert für die Autofahrer/innen das Überqueren eines 12-15 cm hohen Bordsteins. Parken auf Gehwegen oder Unterstreifen sollte aber nach Aussagen des Bezirksamts "nur dort zugelassen werden, wo die Bordsteine abgeschrägt“ oder „niedrig“ sind." (s. Drs. Nr. 1515/III vom 04.05.2010). Über 8 cm hinausgehende Höhenunterschiede seien deshalb "kritisch" zu sehen und würden "abgelehnt". 3) Da der Unterstreifen weitgehend unbefestigt und mit Vegetation bewachsen ist, wäre ein Wegfall des darauf stattfindenden Parkens zur Vermeidung weiterer Bodenversiegelung, des Eindringens von Öl- und Kraftstoffresten in den Boden und zur Verbesserung des Straßenbildes wünschenswert. 4) Das Parkplatzangebot bleibt insgesamt erhalten.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10.11.2010
Für die Fraktion GRÜNE
Markl-Vieto Köhne
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Der Antrag wurde am 01.03.2011 in der 51. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr beraten und bei einer Abstimmung mit 6 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 6 Enthaltungen angenommen.
Die SPD-Fraktion ist dem Antrag beigetreten.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Köhne Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 47. Sitzung am 16.03.2011 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke BVVorsteher
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