Drucksache - 1660/III  

 
 
Betreff: Änderung der Bezirksgrenze
a) für das Grundstück Hildburghauser Straße 70
b) im Bereich der Friedenauer Brücke und Körnerstraße
c) Trachenbergring / Friedrichsrodaer Straße, Anpassung der Bezirksgrenze an den tatsächlichen Straßenverlauf
Status:öffentlichAktenzeichen:1066
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
17.11.2010 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsvorlage vom 02.11.2010
Anlage: Karten
Beschluss vom 17.11.2010

1

1.              Gegenstand der Vorlage:

Änderung der Bezirksgrenze

a)       für das Grundstück Hildburghauser Straße 70

b)       im Bereich der Friedenauer Brücke und Körnerstraße

c)       Trachenbergring/Friedrichsrodaer Straße, Anpassung der Bezirksgrenze an den tatsächlichen Straßenverlauf

 

2.              Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Stäglin

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksgrenze wird zur Bereinigung unklarer Zuständigkeiten, wie in der Anlage dargestellt, an die vorhandenen Grundstücksgrenzen gelegt:

a)       Das Flurstück 66/598 der Gemarkung Marienfelde, Flur 1 mit einer Größe von 371 m2 wird dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf übertragen.

b)       Die Flurstücke 5083, 5087 und 5089 der Gemarkung Steglitz. Flur 1 mit den Flächen 1043 m2, 48 m2 und 231 m2 werden dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg übertragen.

c)       Das Flurstück 1/424 der Gemarkung Marienfelde, Flur 1 mit der Fläche 254 m2 wird dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf übertragen.

      Das Flurstück 85/381 der Gemarkung Lankwitz, Flur 1 mit der Fläche 23 m2 wird

            dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg übertragen.

Begründung:

Zu a) Die derzeitige Grenzführung verläuft direkt durch das Gebäude Hildburghauser Straße 70.

Zu b) Die derzeitige Grenzführung verläuft durch das Straßenland im Bereich der Friedenauer

         Brücke.

Zu c) Die derzeitige Grenzführung entspricht nicht dem tatsächlichen Straßenverlauf.

 

Die zu beschließende Grenzführung entspricht den Gegebenheiten und ist mit dem Amt für Geoinformation und Vermessung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg abgestimmt. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat per 01. September 2010 einen gleichlautenden Beschluss herbeigeführt.

 

 

 

Norbert Kopp                                                        Uwe Stäglin
Bezirksbürgermeister                                          Bezirksstadtrat

 

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Die BVV hat in ihrer 43. Sitzung am 17.11.2010 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksgrenze wird zur Bereinigung unklarer Zuständigkeiten, wie in der Anlage dargestellt, an die vorhandenen Grundstücksgrenzen gelegt:

a)      Das Flurstück 66/598 der Gemarkung Marienfelde, Flur 1 mit einer Größe von 371 m2 wird dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf übertragen.

b)      Die Flurstücke 5083, 5087 und 5089 der Gemarkung Steglitz. Flur 1 mit den Flächen 1043 m2, 48 m2 und 231 m2 werden dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg übertragen.

c)      Das Flurstück 1/424 der Gemarkung Marienfelde, Flur 1 mit der Fläche 254 m2 wird dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf übertragen.

      Das Flurstück 85/381 der Gemarkung Lankwitz, Flur 1 mit der Fläche 23 m2 wird

            dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg übertragen.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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