Drucksache - 1656/III  

 
 
Betreff: Bebauungsplan X - B 16
Status:öffentlichAktenzeichen:1048
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Empfehlung
09.11.2010 
47. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
17.11.2010 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsvorlage vom 02.11.2010
Begründung
Entwurf der Verordnung
BE Stapl vom 09.11.2010
Beschluss vom 17.11.2010

1

1.       Gegenstand der Vorlage:

Bebauungsplan X – B 16

[östlich Pacelliallee]

2.       Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Uwe Stäglin

Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten aufgrund des abgewogenen und beschlossenen Ergebnisses der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch [BauGB]) in Verbindung mit § 6 Abs. 3 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB]

I.     den Bebauungsplanentwurf X – B 16 zu beschließen sowie

II.  über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans X – B 16 zu entscheiden. (§ 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG])

Auf den als Anlage beigefügten Entwurf der Rechtsverordnung und den Bebauungsplanentwurf X – B 16 einschließlich Begründung wird verwiesen.

Norbert Kopp
Bezirksbürgermeister

Uwe Stäglin
Bezirksstadtrat

 

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Die Vorlage zur Beschlussfassung wurde am 09.11.2010 in der 47. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und bei einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Schellenberg

Stellv. Ausschussvorsitzende

 

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Die BVV hat in ihrer 43. Sitzung am 17.11.2010 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten aufgrund des abgewogenen und beschlossenen Ergebnisses der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch [BauGB]) in Verbindung mit § 6 Abs. 3 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB]

I.     den Bebauungsplanentwurf X – B 16 zu beschließen sowie

II.  über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans X – B 16 zu entscheiden. (§ 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG])

Auf den als Anlage beigefügten Entwurf der Rechtsverordnung und den Bebauungsplanentwurf X – B 16 einschließlich Begründung wird verwiesen.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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