Drucksache - 1656/III
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Die Vorlage zur Beschlussfassung wurde am 09.11.2010 in der 47. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und bei einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.
Schellenberg Stellv. Ausschussvorsitzende
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Die BVV hat in ihrer 43. Sitzung am 17.11.2010 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten aufgrund des abgewogenen und beschlossenen Ergebnisses der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch [BauGB]) in Verbindung mit § 6 Abs. 3 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] I. den Bebauungsplanentwurf X – B 16 zu beschließen sowie II. über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans X – B 16 zu entscheiden. (§ 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG]) Auf den als Anlage beigefügten Entwurf der Rechtsverordnung und den Bebauungsplanentwurf X – B 16 einschließlich Begründung wird verwiesen.
Rögner-Francke BVVorsteher
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