Drucksache - 1654/III  

 
 
Betreff: Bebauungsplan X - B 1c
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorl. z.K. und Empfehlung v. Ausschüssen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Vorberatung
09.11.2010 
47. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Kenntnisnahme
17.11.2010 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsvorlage vom 02.11.2010
Begründung
B-Plan X - B1c
Kenntnisnahme Stapl vom 09.11.2010

1

1.       Gegenstand der Vorlage:

Bebauungsplan X – B 1c

2.       Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Uwe Stäglin

Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten von nachstehendem Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 02.11.2010 beschlossen,

I.            das Ergebnis der Abwägung der im Rahmen der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AG BauGB).

II.          die Reduzierung des Geltungsbereichs um die Grundstücke Kohlhasenbrücker Straße 10,10A und 12 (ehemals Kohlhasenbrücker Straße 8/10),

III.       den geänderten Bebauungsplanentwurf X-B 1c, dessen Geltungsbereich die Grundstücke für das Gelände zwischen Am Wildgatter, Friedenstraße, Schäferstraße, Chausseestraße, Charlottenstraße, Alsenstraße, Chausseestraße, Glienicker Straße und Martin –Heydert –Straße sowie die Grundstücke Friedensstraße 8/10, 16/28, Schäferstraße 17 -25B, Chausseestraße 5–6, 8–20, Sangebuchtweg 6, 9/11, Otto-Erich-Straße 2-10A, 11, 12, 15, 20, Lange Stücken 1–5, 7, 16-17, 20-22, 24-24A, Kohlhasenbrücker Straße 3, 4/8, Glienicker Straße 1/35, Stölpchenweg 1, Ulricistraße 50 und die Verkehrsfläche Am Wildgatter im Bezirk Steglitz- Zehlendorf umfasst, gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Auf die als Anlage beigefügte aktuelle Begründung und Auswertung der Stellungnahmen zur Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB und zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem.
§ 3 Abs. 1 BauGB vom 24.09.2010 wird verwiesen.

Norbert Kopp
Bezirksbürgermeister

Uwe Stäglin
Bezirksstadtrat

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Die Vorlage zur Kenntnisnahme wurde am 09.11.2010 in der 47. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und zur Kenntnis genommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Kenntnisnahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Schellenberg

Stellv. Ausschussvorsitzende

 

 
 

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