Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten von nachstehendem Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 02.11.2010 beschlossen, I. das Ergebnis der Abwägung der im Rahmen der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AG BauGB). II. die Reduzierung des Geltungsbereichs um die Grundstücke Kohlhasenbrücker Straße 10,10A und 12 (ehemals Kohlhasenbrücker Straße 8/10), III. den geänderten Bebauungsplanentwurf X-B 1c, dessen Geltungsbereich die Grundstücke für das Gelände zwischen Am Wildgatter, Friedenstraße, Schäferstraße, Chausseestraße, Charlottenstraße, Alsenstraße, Chausseestraße, Glienicker Straße und Martin –Heydert –Straße sowie die Grundstücke Friedensstraße 8/10, 16/28, Schäferstraße 17 -25B, Chausseestraße 5–6, 8–20, Sangebuchtweg 6, 9/11, Otto-Erich-Straße 2-10A, 11, 12, 15, 20, Lange Stücken 1–5, 7, 16-17, 20-22, 24-24A, Kohlhasenbrücker Straße 3, 4/8, Glienicker Straße 1/35, Stölpchenweg 1, Ulricistraße 50 und die Verkehrsfläche Am Wildgatter im Bezirk Steglitz- Zehlendorf umfasst, gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Auf die als Anlage beigefügte aktuelle Begründung und Auswertung der Stellungnahmen zur Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB und zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 24.09.2010 wird verwiesen. |