Drucksache - 1648/III (neu)  

 
 
Betreff: Gedenkstätte zum 17. Juni
Status:öffentlichAktenzeichen:1082
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP-Fraktion
Verfasser:Breidenbach, Schmid-Petry 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
27.10.2010 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Empfehlung
09.11.2010 
47. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Bildung, Kultur und Bürgerdienste Empfehlung
18.11.2010 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Bürgerdienste ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Haushaltsausschuss Empfehlung
02.12.2010 
54. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
15.12.2010 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 18.10.2010
BE Stapl vom 09.11.2010
BE BiKu vom 18.11.2010
BE HH vom 02.12.2010
Textänderung vom 14.12.2010
Beschluss vom 15.12.2010
dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 03.01.2012

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die Gedenkstätte zum 17. Juni auf der Potsdamer Chaussee nicht an einen Ort verlegt werden kann, der von allen Bürgern wahrgenommen und barrierefrei aufgesucht werden kann.

 

Begründung:

 

Die Gedenkstätte wird einmal im Jahr, und zwar am 17. Juni, von offizieller Seite durch Kranzniederlegungen gewürdigt. An den übrigen 364 Tagen im Jahr kann kein Mensch zu irgendeiner Zeit zu der Gedenkstätte gelangen, da sie inselartig von der stark befahrenen Potsdamer Chaussee umschlossen ist. Fußgänger können nur unter Lebensgefahr (und nicht barrierefrei) zu der Stätte kommen, da es weder einen Übergang noch einen Bürgersteig dort gibt. Autofahrer können in der Nähe nicht parken. Da die Gedenkstätte kein historischer Ort ist, spricht nichts gegen eine Verlegung.

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 18. Oktober 2010

 

 

Für die Fraktion der FDP

 

 

Breidenbach               Schmid-Petry

 

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Der Antrag wurde am 09.11.2010 in der 47. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und wie folgt geändert:

 

„Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die Gedenkstätte zum 17. Juni auf der Potsdamer Chaussee von den Bürgern besser wahrgenommen und behindertengerecht aufgesucht werden kann.

 

Begründung:

Entfällt.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Schellenberg

Stellv. Ausschussvorsitzende

 

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Der Antrag in der geänderten Fassung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz wurde am 18.11.2010 in der 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Bürgerdienste beraten und bei einer Abstimmung mit 11 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Ehrhardt

Ausschussvorsitzender

 

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Der Antrag in der geänderten Fassung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz wurde am 02.12.2010 in der 54. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und wiederum wie folgt geändert:

 

„Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die Gedenkstätte zum 17. Juni auf der Potsdamer Chaussee von den Bürgern besser wahrgenommen und behindertengerecht aufgesucht werden kann. Die Kosten jeder Maßnahme sind einzeln aufzugliedern.“

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 44. Sitzung am 15.12.2010 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die Gedenkstätte zum 17. Juni auf der Potsdamer Chaussee von den Bürgern besser wahrgenommen und behindertengerecht aufgesucht werden kann. Die Kosten jeder Maßnahme sind einzeln aufzugliedern.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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