Drucksache - 1628/III
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob kurzfristig die Möglichkeit besteht, nach dem Vorbild von Charlottenburg-Wilmersdorf zu verfahren und nur gezielt ca. 15 Container im Bezirk aufstellen zu lassen. Hierbei sollte den Betreibern die Entleerung und Sauberhaltung im Umkreis des Containers auferlegt und kontrolliert werden.
Begründung:
Der Antragsteller konnte sich im Bezirk davon überzeugen, dass immer mehr Container aufgestellt werden und bei den schon vorhandenen das Umfeld sehr verunreinigt ist.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 18. Oktober 2010
Für die Fraktion der CDU
Hippe Fischer
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Der Antrag wurde am 24.02.2011 in der 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert:
1. Zum Aufstellen von Containern bis zum 31.05.2011 einen Aufstellungsplan zu erarbeiten, der sowohl Standorte als auch eine maximal zulässige Anzahl von Containern im Bezirk festlegt.
2. Nur Containern von anerkannten Sozialverbänden ist eine Aufstellungsgenehmigung zu erteilen. Die Genehmigung soll mit einer Auflage zur Reinhaltung der Container insbesondere von Graffiti sowie vor dem Container abgelegten Kleidertüten versehen werden.
3. Die sehr geringe Aufstellungsgebühr soll auf Verhältnismäßigkeit überprüft und ggf. neu berechnet werden, um den tatsächlich im Bezirksamt entstandenen Arbeitsaufwand zu decken.
4. Ein Kontrollplan soll erarbeitet werden, mit dem die Einhaltung der genannten Vorgaben überwacht wird. Hierzu sollen nach Möglichkeit die Mitarbeiter des Ordnungsamtes eingesetzt werden, die täglich im Bezirk vor Ort sind.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Wirrwitz Stellv. Ausschussvorsitzende
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Der Antrag in der geänderten Fassung des Ausschusses für Soziales wurde am 05.04.2011 in der 52. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und wiederum wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert:
1. Container – insbesondere in Hinblick auf das Stadtbild – nur sehr restriktiv zu genehmigen.
2. Ungenehmigte Container sollen möglichst sofort beseitigt werden.
3. Die sehr geringe Aufstellungsgebühr soll auf Verhältnismäßigkeit überprüft und ggf. neu berechnet werden, um den tatsächlich im Bezirksamt entstandenen Arbeitsaufwand zu decken.
4. Ein Kontrollplan soll erarbeitet werden, mit dem die Einhaltung der genannten Vorgaben überwacht wird. Hierzu sollen nach Möglichkeit die Mitarbeiter des Ordnungsamtes eingesetzt werden, die täglich im Bezirk vor Ort sind.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 48. Sitzung am 13.04.2011 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert:
1. Container – insbesondere in Hinblick auf das Stadtbild – nur sehr restriktiv zu genehmigen.
2. Ungenehmigte Container sollen möglichst sofort beseitigt werden.
3. Die sehr geringe Aufstellungsgebühr soll auf Verhältnismäßigkeit überprüft und ggf. neu berechnet werden, um den tatsächlich im Bezirksamt entstandenen Arbeitsaufwand zu decken.
4. Ein Kontrollplan soll erarbeitet werden, mit dem die Einhaltung der genannten Vorgaben überwacht wird. Hierzu sollen nach Möglichkeit die Mitarbeiter des Ordnungsamtes eingesetzt werden, die täglich im Bezirk vor Ort sind.
Rögner-Francke BVVorsteher
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