Drucksache - 1590/III (neu)
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, welche in der Berliner Erstaufnahmeeinrichtung/Clearingstelle (EAC) in der Wupperstraße 17 untergebracht sind, für die Zeit ihres dortigen Aufenthaltes eine VBB-Zeitfahrkarte AB zur Verfügung gestellt bekommen.
Begründung erfolgt mündlich.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 07. September 2010
Für die Fraktion der FDP Für die Fraktion GRÜNE
Rolf Breidenbach, Kay Heinz Ehrhardt Markl-Vieto
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Der Antrag wurde am 28.09.2010 in der 42. Sitzung des Jugendhilfeausschusses beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, welche in der Berliner Erstaufnahmeeinrichtung/Clearingstelle (EAC) in der Wupperstraße 17 untergebracht sind, für die Zeit ihres dortigen Aufenthaltes eine VBB-Zeitfahrkarte AB zur Verfügung gestellt bekommen.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 10 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Karnetzki Stellv. Ausschussvorsitzender
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Der Antrag in der geänderten Fassung des Jugendhilfeausschusses wurde am 13.10.2010 in der 30. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Integration beraten und bei einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Köhne Ausschussvorsitzende -------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der Antrag in der geänderten Fassung des Jugendhilfeausschusses wurde am 02.12.2010 in der 54. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und wiederum wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, welche in der Berliner Erstaufnahmeeinrichtung/Clearingstelle (EAC) in der Wupperstraße 17 untergebracht sind, für die Zeit ihres dortigen Aufenthaltes eine VBB-Zeitfahrkarte AB zur Verfügung gestellt bekommen.
Dem Bezirk dürfen keine Kosten entstehen.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 44. Sitzung am 15.12.2010 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, welche in der Berliner Erstaufnahmeeinrichtung/Clearingstelle (EAC) in der Wupperstraße 17 untergebracht sind, für die Zeit ihres dortigen Aufenthaltes eine VBB-Zeitfahrkarte AB zur Verfügung gestellt bekommen.
Dem Bezirk dürfen keine Kosten entstehen.
Rögner-Francke BVVorsteher
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