Drucksache - 1571/III (neu)  

 
 
Betreff: Keine Kostenbelastung für Anwohner
Status:öffentlichAktenzeichen:1095
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
15.09.2010 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Empfehlung
12.10.2010 
46. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz vertagt   
07.12.2010 
48. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz vertagt   
11.01.2011 
49. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
19.01.2011 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Kenntnisnahme
31.08.2011 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 06.09.2010
Beitritt FDP vom 14.09.2010
Antragsänderung Stapl vom 07.12.2010
BE Stapl vom 11.01.2011
Beschluss Nr. 1095 vom 19.01.2011
dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 26.07.2011
Vorlage zur Kenntnisnahme für BVV-Sitzung am 31.08.2011

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sämtliche Planungen für einen straßenausbaupflichtigen Ausbau der Biesalski-, Sophie-Charlotte- Katharinen- und Hertastraße sofort einzustellen und stattdessen die nicht genügend entwässerte Kreuzung in diesem Bereich mit zusätzlichen Ablaufmöglichkeiten kostenneutral für den Bezirk auszustatten.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 6. September 2010

 

 

Für die Fraktion der CDU                                          Für die Fraktion der FDP

 

 

Hippe                                          Bender                                          Breidenbach

 

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Der Antrag wurde am 07.12.2010 in der 48. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und wie folgt geändert:

 

„Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sämtliche Aktivitäten im Rahmen eines straßenausbaupflichtigen Ausbaus der Biesalski-, Sophie-Charlotte- Katharinen- und Hertastraße sofort einzustellen und stattdessen die nicht genügend entwässerte Kreuzung in diesem Bereich mit zusätzlichen Ablaufmöglichkeiten kostenneutral für den Bezirk auszustatten.“

 

Der Antrag in der geänderten Fassung wurde vertagt.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

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Der Antrag wurde am 11.01.2011 in der 49. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und bei einer Abstimmung in der vom Ausschuss am 07.12.2010 geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

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Die BVV hat in ihrer 45. Sitzung am 19.01.2011 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sämtliche Aktivitäten im Rahmen eines straßenausbaupflichtigen Ausbaus der Biesalski-, Sophie-Charlotte- Katharinen- und Hertastraße sofort einzustellen und stattdessen die nicht genügend entwässerte Kreuzung in diesem Bereich mit zusätzlichen Ablaufmöglichkeiten kostenneutral für den Bezirk auszustatten.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

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Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung vom 26.07.2011 die folgende Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf beschlossen:

 

 

V o r l a g e

zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf

 

 

 

1.              Gegenstand der Vorlage:              BVV-Beschluss Nr. 1095 vom 19. Januar 2011

                            Keine Kostenbelastung für Anwohner

                                                                                    Drucksache Nr. 1571/III (neu)

 

2.              Berichterstatter:                                           Bezirksstadtrat Stäglin

 

3. Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, von Nachstehendem Kenntnis zu nehmen:

 

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Die Bezirksverordnetenversammlung hat am 19. Januar 2011 den folgenden Beschluss gefasst:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sämtliche Aktivitäten im Rahmen eines straßenausbaupflichtigen Ausbaus der Biesalski-, Sophie-Charlotte-, Katharinen- und Hertastraße sofort einzustellen und stattdessen die nicht genügend entwässerte Kreuzung in diesem Bereich mit zusätzlichen Ablaufmöglichkeiten kostenneutral für den Bezirk auszustatten.“

 

Hierzu wird berichtet:

Das Bezirksamt hat zu dem zuvor genannten Beschluss die Berliner Wasserbetriebe um Stellungnahme gebeten. Diese führen in ihrem Schreiben vom 30. März 2011 zu diesem Beschluss Folgendes aus:

„Zunächst weisen wir darauf hin, dass mit diesem Beschluss gegen den Rahmenvertrag zur Straßenentwässerung und im Einzelnen gegen die einschlägigen Regeln der Technik und die bestehenden Bauvorschriften verstoßen wird. Darüber hinaus widerspricht der Beschluss den von den Tiefbauämtern bestätigten Ausführungsvorschriften zum Straßenausbaubeitragsgesetz (AV StrABG) unter Punkt 1.3.1, Absatz 3. Aus vorgenannten Gründen kann die von der BVV geforderte Entwässerungslösung seitens der Berliner Wasserbetriebe nicht umgesetzt werden.

 

Im Übrigen erfolgen Erweiterungen von Regenwasseranlagen gemäß § 2 Ziffer 2 des Straßenausbaubeitragsgesetzes nur auf Veranlassung der Tiefbauämter. (Anm.: Gemeint ist § 2 Abs. 2 StrABG)

 

Eine Erweiterung ist im vorliegenden Fall erforderlich, da das Niederschlagswasser der nicht kanalisierten Straßenabschnitte (Sophie-Charlotte-Straße, Hertastraße und Biesalskistraße) der Topographie entsprechend den Tiefpunkten Sophie-Charlotte-Straße / Biesalskistraße, Katharinenstraße / Biesalskistraße und Katharinenstraße / Hertastraße zufließt und dort Überschwemmungen verursacht.

 

Zur künftigen Vermeidung derartiger Überschwemmungen hat das Tiefbauamt Steglitz-Zehlendorf die Berliner Wasserbetriebe gebeten, eine entwässerungstechnische Lösung zu erarbeiten. Gemäß Rahmenvertrag zur Straßenentwässerung sind die Berliner Wasserbetriebe dabei verpflichtet, die Straßenentwässerungsanlagen nach den einschlägigen Regeln der Technik und den bestehenden Bauvorschriften zu planen und herzustellen. Dementsprechend sieht die entwässerungstechnische Lösung der Berliner Wasserbetriebe vor, dass das Niederschlagswasser punktuell über Straßenabläufe in den derzeit nicht kanalisierten Straßenabschnitten aufgefangen und leitungsgebunden den vorhandenen Vorflutkanälen zugeführt werden soll.

 

Das Bezirksamt schlägt jedoch abweichend davon vor, nur an den o. g. Tiefpunkten (Überschwemmungspunkten) zusätzliche Straßenabläufe einzubauen. Dieser Vorschlag entspricht nicht den einschlägigen Regeln der Technik und den bestehenden Bauvorschriften und wird daher von den Berliner Wasserbetrieben abgelehnt. Im Einzelnen bestehen folgende Ablehnungsgründe:

a.              Das Niederschlagswasser in den nicht kanalisierten Straßenabschnitten würde weiterhin oberflächlich abgeführt und würde Laub, Sand und anderen Unrat zu den Tiefpunkten transportieren und dort die Straßenabläufe regelmäßig verstopfen. Entsprechend wären kürzere Reinigungszyklen der Stadtreinigung erforderlich oder das Wasser läuft nicht ausreichend ab und das Überschwemmungsproblem ist somit nicht behoben.

 

b.              Straßenabläufe werden jeweils mit einem Sandfang hergestellt, dessen Fassungsvermögen für ca. 400 m² angeschlossene Fläche ausgelegt ist. Sofern nur an den Tiefpunkten zusätzliche Straßenabläufe gesetzt werden, wäre die Fläche pro Straßenablauf weitaus größer, da die gesamten Flächen der nicht kanalisierten Straßenabschnitte aus den erwähnten topographischen Gründen in diese entwässern. So wären auch die Schlammfänge durch die Stadtreinigung in kürzeren Reinigungszyklen zu leeren oder es würde auch in diesem Fall zu Rückstauereignissen kommen können.“

 

Das Bezirksamt schließt sich der Auffassung der Berliner Wasserbetriebe an, dass der Einbau weiterer Abläufe an den Tiefpunkten des Straßennetzes das Entwässerungsproblem nicht löst und deshalb nicht weiter verfolgt wird.

 

Das Bezirksamt wird die von den Berliner Wasserbetrieben geplanten Ausbaumaßnahmen Neubau von Regenwasserkanälen) in den Straßen Sophie-Charlotte-Straße, Hertastraße und Biesalskistraße weiterverfolgen, die Anlieger gemäß § 3 (3) StrABG beteiligen und anschließend der BVV die Beschlussvorlagen über die Ausbaumaßnahmen zur Beschlussfassung zuleiten. Die BVV hat dann die Möglichkeit, die geplanten Maßnahmen der Berliner Wasserbetriebe noch einmal kritisch zu hinterfragen. Die Berliner Wasserbetriebe haben jedoch glaubhaft gemacht, dass sich nur durch eine regelkonforme Ausführung der Entwässerungseinrichtungen die Entwässerungsprobleme in dem betrachteten Gebiet lösen lassen. Sowohl die betroffenen Anwohner an den Tiefpunkten der Straßen als auch das Bezirksamt haben weiterhin ein großes Interesse daran, dass die Probleme endgültig behoben werden.

 

Es wird gebeten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

 

 

Norbert Kopp

Uwe Stäglin

Bezirksbürgermeister

Bezirksstadtrat

 

 
 

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