Drucksache - 1540/III
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Ich frage
das Bezirksamt:
Berlin
Steglitz-Zehlendorf, den 10. Juni 2010 Michael
Mc Laughlin Antwort des
Bezirksamts Sehr
geehrter Herr Rögner-Francke, die o.g.
Anfrage beantworte ich wie folgt: 1.
Wo steht jetzt das
Holzkunstwerk „Flora“, welches aus dem alten S-Bahngebäude entfernt wurde? Es liegt verpackt auf dem Gelände des Restaurants
„Maria und Josef“. 2. Ist der aktuelle Standort der
endgültige? Ich hoffe nicht, habe aber aufgrund der nachfolgend
geschilderten Eigentumssituation wenig Einflussmöglichkeiten. 3. Entspricht der Standort
der Bedeutung des Kunstwerkes eines bekannten Künstlers aus unserem Bezirk? Verpackt auf einem Gelände zu liegen entspricht keinem
Kunstwerk. Ein Problem sind die unklaren Eigentumsverhältnisse.
Die Bürgerinitiative Kadettenweg 64 stiftete die Skulptur der Bahn, um sie im
Bahnhof Lichterfelde aufstellen zu lassen. Die „Verwaltung des ehemaligen
Reichsbahnvermögens hat die Schenkung angenommen. Nach dem Verkauf der Gebäude,
ließ der neue Eigentümer die Skulptur abbauen. Hier gibt es einen in der juristischen Literatur das
„vollständigen Eigentum im Sinne einer absoluten Verfügungsgewalt“. Das liegt
nur beim Künstler. Ein Käufer erwirbt in diesem Sinne nur ein eingeschränktes
Eigentumsrecht. Vielmehr hat er die „Integrität“ des Kunstwerks zu sichern. Ob
diese schon durch einen anderen Aufstellungsort oder durch eine Lagerung
gefährdet ist, ist unwahrscheinlich. Gefährdungen sind eher Zerstörung und
Beschädigung. In diesem Falle hätte der Künstler ein Recht auf Schadensersatz. Der neue Eigentümer hat demnach das Urheberrecht des
Künstlers zu achten, ist aber nicht verpflichtet sie auszustellen, geschweige
denn an einem bestimmten Ort, solange die Skulptur nicht beschädigt oder
entstellt wird. Die Bürgerinitiative konnte sich nicht mit dem
Eigentümer verständigen. Sie gewann den Eindruck, dass der Eigentümer kein
Interesse an der Skulptur hat und auch keine Verantwortung für deren Verbleib
zu übernehmen gedenkt. So bedauerlich dies ist, kann der Bezirk in diese
privaten Eigentumsverhältnisse aber nicht eingreifen. 4.
Was gedenkt das Kulturamt zu
tun? Wir würden dem Künstler empfehlen, den Eigentümer zu
bitten, einer Rückübertragung der Skulptur an ihn zuzustimmen. Erst wenn diese
Eigentumsfrage geklärt ist, wäre es denkbar, der Deutschen Bahn vorzuschlagen
die „Flora“ an einem anderen Ort, z.B. auf dem Bahnsteig aufzustellen. Mit freundlichen Grüßen Richter-Kotowski |
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