Drucksache - 1540/III  

 
 
Betreff: Holz-Skulptur "Flora" am S-Bahnhof Lichterfelde-West
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete/rBezirksverordnete/r
Verfasser:Mc Laughlin 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
16.06.2010 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsanfrage vom 10.06.2010
Antwort BA vom 28.06.2010

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wo steht jetzt das Holzkunstwerk "Flora", welches aus dem alten S-Bahngebäude entfernt wurde?

 

  1. Ist der aktuelle Standort der endgültige?

 

  1. Entspricht der Standort der Bedeutung des Kunstwerkes eines bekannten Künstlers aus unserem Bezirk?

 

  1. Was gedenkt das Kulturamt zu tun?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10. Juni 2010

 

 

 

Michael Mc Laughlin

 

 

Antwort des Bezirksamts

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

1.    Wo steht jetzt das Holzkunstwerk „Flora“, welches aus dem alten S-Bahngebäude entfernt wurde?

 

Es liegt verpackt auf dem Gelände des Restaurants „Maria und Josef“.

 

 

2.    Ist der aktuelle Standort der endgültige?

 

Ich hoffe nicht, habe aber aufgrund der nachfolgend geschilderten Eigentumssituation wenig Einflussmöglichkeiten.

 

 

3.     Entspricht der Standort der Bedeutung des Kunstwerkes eines bekannten Künstlers aus unserem Bezirk?

 

Verpackt auf einem Gelände zu liegen entspricht keinem Kunstwerk.

 

Ein Problem sind die unklaren Eigentumsverhältnisse. Die Bürgerinitiative Kadettenweg 64 stiftete die Skulptur der Bahn, um sie im Bahnhof Lichterfelde aufstellen zu lassen. Die „Verwaltung des ehemaligen Reichsbahnvermögens hat die Schenkung angenommen. Nach dem Verkauf der Gebäude, ließ der neue Eigentümer die Skulptur abbauen.

 

Hier gibt es einen in der juristischen Literatur das „vollständigen Eigentum im Sinne einer absoluten Verfügungsgewalt“. Das liegt nur beim Künstler. Ein Käufer erwirbt in diesem Sinne nur ein eingeschränktes Eigentumsrecht. Vielmehr hat er die „Integrität“ des Kunstwerks zu sichern. Ob diese schon durch einen anderen Aufstellungsort oder durch eine Lagerung gefährdet ist, ist unwahrscheinlich. Gefährdungen sind eher Zerstörung und Beschädigung. In diesem Falle hätte der Künstler ein Recht auf Schadensersatz.

 

Der neue Eigentümer hat demnach das Urheberrecht des Künstlers zu achten, ist aber nicht verpflichtet sie auszustellen, geschweige denn an einem bestimmten Ort, solange die Skulptur nicht beschädigt oder entstellt wird.

 

Die Bürgerinitiative konnte sich nicht mit dem Eigentümer verständigen. Sie gewann den Eindruck, dass der Eigentümer kein Interesse an der Skulptur hat und auch keine Verantwortung für deren Verbleib zu übernehmen gedenkt.

 

So bedauerlich dies ist, kann der Bezirk in diese privaten Eigentumsverhältnisse aber nicht eingreifen.

 

 

4.    Was gedenkt das Kulturamt zu tun?

 

Wir würden dem Künstler empfehlen, den Eigentümer zu bitten, einer Rückübertragung der Skulptur an ihn zuzustimmen. Erst wenn diese Eigentumsfrage geklärt ist, wäre es denkbar, der Deutschen Bahn vorzuschlagen die „Flora“ an einem anderen Ort, z.B. auf dem Bahnsteig aufzustellen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Richter-Kotowski

 

 
 

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