Drucksache - 1459/III  

 
 
Betreff: Die Fortbildungsverpflichtung der Lehrkräfte dokumentieren
Status:öffentlichAktenzeichen:984
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP-Fraktion
Verfasser:Breidenbach, Tulke 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
21.04.2010 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Schulausschuss Empfehlung
04.05.2010 
39. öffentliche Sitzung des Schulausschusses vertagt   
01.06.2010 
40. öffentliche Sitzung des Schulausschusses im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.06.2010 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 12.04.2010
BE Schule vom 01.06.2010
Beschluss vom 16.06.2010

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Verpflichtung der Lehrkräfte zur Fortbildung nach § 67 Abs. 6 des Berliner Schulgesetzes durch Nachweis der absolvierten Fortbildungsmaßnahmen dokumentiert wird.

 

Begründung:

 

Gemäß § 67 Abs.6 des Schulgesetzes für das Land Berlin wird bestimmt:

"Die Lehrkräfte sind verpflichtet, sich regelmäßig, insbesondere in der unterrichtsfreien Zeit fortzubilden".

Da der Umfang der Fortbildung nirgendwo geregelt ist, sind Aussagen, wann eine Lehrkraft diese Pflicht erfüllt, nicht möglich. Im Gegensatz zu den anderen Aufgaben von Lehrkräften gibt es für die Fortbildung keine genaueren Vorschriften, z.B. in Form von Ausführungsvorschriften. Die Formulierungen sind sehr allgemein gehalten und lassen daher viele Fragen offen.

 

Es gibt wohl keinen Bereich, in dem auf der einen Seite eine so klar formulierte Verpflichtung steht und auf der anderen Seite die Unklarheit darüber so groß ist, wann die Verpflichtung erfüllt ist.

 

Aus diesem Grund sollten wie in anderen Bundesländern (z.B. Bayern und Hessen) die verpflichtenden Fortbildungsmaßnahmen dokumentiert und als Grundlage für die Laufbahnberatung und die systematische Personalentwicklung herangezogen werden. Durch die derzeitigen grundlegenden Veränderungen im Berliner Schulsystem ist eine solche Regelung dringend geboten.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 12. April 2010

 

 

Für die Fraktion der FDP

 

 

Rolf Breidenbach, Siegfried Tulke

 

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Der Antrag wurde am 01.06.2010 in der 40. Sitzung des Schulausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 1 Ja-Stimme und 6 Nein-Stimmen bei 6 Enthaltungen abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Krohm

Ausschussvorsitzende

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Die BVV hat in ihrer 40. Sitzung am 16.06.2010 beschlossen:

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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