Drucksache - 1457/III
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Die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, in der Schloßstraße im Rahmen der Umgestaltung statt
der geplanten Fahrradangebotsstreifen Fahrradstreifen einzurichten. Begründung:
Nach der
Novellierung der STVO im Jahre 2009 ist das Vorhandensein von
Grundstückzufahrten und neben dem Radstreifen zugelassenen ruhenden Verkehr
kein Grund mehr, um auf die Anordnung von Radfahrstreifen zu verzichten. Der
Radstreifen sorgt für eine klare Einteilung der Straße und vermeidet so
Konfliktsituationen zwischen Radfahrern und Autofahrern. Berlin
Steglitz-Zehlendorf, den 12.4.2010 Für die
Fraktion GRÜNE Markl-Vieto
Köhne ----------------------------------------------------------------------------------------------------- Der
Antrag wurde am 04.05.2010 in der 42. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft
und Verkehr beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen. Köhne Ausschussvorsitzender |
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