Drucksache - 1450/III (neu)
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, ein Verfahren zu entwickeln, welches auch jenen Kindern die Hortbetreuung ermöglicht, deren Erziehungsberechtigte trotz Hartz-IV-Empfangs die in den Regelsätzen enthaltenen Beköstigungsanteile nicht zum Teil an die Horte weiterleiten.
Begründung:
Immer häufiger beklagen kommunale und freie Träger der Horteinrichtungen, Kinder von der außerunterrichtlichen Betreuung ausschließen zu müssen, weil ihre Erziehungsberechtigten trotz mehrfacher Mahnungen die festgesetzten Kostenbeiträge nicht leisten.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 12. April 2010
Für die Fraktion der CDU Für die Fraktion der SPD
Hippe Berning Karnetzki
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Der Antrag wurde am 04.05.2010 in der 39. Sitzung des Schulausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Krohm Ausschussvorsitzende
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Die BVV hat in ihrer 39. Sitzung am 19.05.2010 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, ein Verfahren zu entwickeln, welches auch jenen Kindern die Hortbetreuung ermöglicht, deren Erziehungsberechtigte trotz Hartz-IV-Empfangs die in den Regelsätzen enthaltenen Beköstigungsanteile nicht zum Teil an die Horte weiterleiten.
Rögner-Francke BVVorsteher
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